Gesundheitspolitik

DocMorris verklagt AKNR

BERLIN (ks) | Zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen DocMorris geführt, ehe der Europäische Gerichtshof im Oktober 2016 befand, dass EU-Versender sich nicht an das deutsche Arzneimittelpreisrecht halten müssen. Nun hat der niederländische Versender den Spieß umgedreht und verklagt seinerseits die Kammer. Vor dem Landgericht Düsseldorf fordert DocMorris Schadensersatz, weil das Vorgehen der AKNR auch schon vor dem EuGH-Urteil ungerechtfertigt gewesen sei. Das Unternehmen meint, durch die diversen Klagen und Vollstreckungen der AKNR sei ihm ein Gesamtschaden von rund 15 Mio. Euro bis Ende 2015 entstanden. Die AKNR hält die Schadensersatzforderung hingegen für unbegründet. Sie meint, auch nach der EuGH-Entscheidung sei nicht klar, ob die Rx-Preisbindung für EU-Versender gelte oder nicht. Am vergangenen Freitag (nach AZ-Redaktionsschluss) wurde in Düsseldorf verhandelt. Ein Urteil wurde für diesen Tag noch nicht erwartet. |

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