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Kein namensgleicher Großhandel
Bundesratsausschüsse geben Empfehlungen zum GSAV ab
Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen, um die notwendige vollständige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege zu gewährleisten“. Damit sollen die Import- und Vertriebswege transparent gestaltet und die Einschleusung von gefälschtenArzneimitteln – einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle – verhindert werden.
In der Begründung heißt es, die Inspektionspraxis habe gezeigt, dass Apotheken, deren Leiter einen namensgleichen Großhandel betreiben, Arzneimittel im Namen der Apotheke und damit zu günstigen Apothekenkonditionen beim pharmazeutischen Unternehmer bestellen. Der pharmazeutische Unternehmer könne hierbei nicht unterscheiden, ob er an eine Apotheke oder einen Großhandel liefert. Die für Apotheken bestellten Waren würden dann intern an den apothekereigenen Großhandel weitergeleitet oder der Eingang direkt dort verbucht. Von dort würden sie an andere pharmazeutische Großhändler (auch zum Export) weiterverkauft.
Der Gesundheitsausschuss vermisst eine Transparenz der Warenströme und mahnt: „In letzter Zeit sind Arzneimittelfälschungen (einschließlich Arzneimittel aus illegaler Bezugsquelle) auf diesem Weg in die legale Lieferkette eingeschleust worden. Securpharm kann dies nicht gänzlich verhindern“.
Am 15. März wird das Bundesratsplenum das zustimmungspflichtige GSAV erstmals beraten und über die Empfehlungen der Ausschüsse befinden. |
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