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Zwei Jahre Cannabis-Gesetz: Verordnungszahlen steigen

BAK-Präsident Andreas Kiefer: Orale Rezepturen sind inhalativen Cannabis-Therapien vorzuziehen

BERLIN (ks) | Seit zwei Jahren gibt es in Deutschland medizinisches Cannabis auf Kassenkosten. Seitdem steigen die Verordnungszahlen beständig. Im Jahr 2018 belieferten die Apotheken nach Angaben der ABDA rund 95.000 Rezepte über etwa 145.000 Abgabeeinheiten Cannabis-haltiger Zubereitungen – inklusive unverarbeiteter Cannabis-Blüten.
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Cannabis auf Rezept: Seit zwei Jahren eine Erfolgsstory und Trend nach oben.

Seit dem 10. März 2017 haben gesetzlich Krankenversicherte unter engen Voraussetzungen Anspruch auf eine Therapie mit medizinischem Cannabis. Und diese Therapie ist offensichtlich gefragt – das zeigen die diese Woche von der ABDA veröffentlichten Daten des Deutschen Arzneiprüfungs­instituts (DAPI). Zu den rund 95.000 Rezepten über Zubereitungen traten im Jahr 2018 rund 53.300 Packungen Cannabis-haltige Fertigarzneimittel. Mit dem Vorjahr 2017, das sich erst ab März betrachten lässt, sind die Zahlen nur bedingt vergleichbar, dennoch ist der Trend klar: Von März 2017 bis ­Dezember 2017 registrierte das DAPI etwa 27.000 Rezepte über Cannabis-Zubereitungen und rund 44.000 Abgabeeinheiten, hinzu kamen 39.500 Packungen Fertigarzneimittel. Angaben zur Patientenanzahl oder dem Gesamtgewicht der abgegebenen Cannabis-Blüten kann das DAPI allerdings nicht machen, ebenso wenig zu Privatrezepten.

DAPI-Vorstandsvorsitzender und Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) Dr. Andreas Kiefer schließt aus den aktuellen Daten, dass heute deutlich mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden als vor zwei Jahren. Das ist kaum verwunderlich. Seinerzeit war eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nötig, um Cannabis als Arzneimittel erhalten zu können – rund 1000 Patienten in Deutschland hatten eine solche. Kiefer geht daher von einer verbesserten Patientenversorgung aus: „Aber wir wissen nicht, ob inzwischen alle Patienten, die von medizinischem Cannabis profitieren könnten, Zugang dazu haben“.

Kiefer verweist zudem darauf, dass Apotheken verpflichtet sind, die nicht zugelassenen Cannabis-Blüten, -Extrakte oder -Einzelstoffe vor ihrer Weiterverarbeitung zu Rezepturarzneimitteln zu prüfen: „Apotheker sind der Qualität verpflichtet. Die pharmazeutischen Qualitätskriterien gelten für jedes Arzneimittel, auch für Cannabisblüten – denn jeder Patient hat das Recht auf eine sichere Therapie. Wer meint, bei der Sicherheitsprüfung sparen zu können und anerkannte Prüfvorschriften als Ballast abtut, der öffnet minderwertiger oder verschnittener Ware Tür und Tor.“ Der BAK-Präsident hat auch eine klare Meinung, wie Cannabis angewendet soll: Zwar seien viele Patienten an die Inhalation der Blüten gewöhnt und wollten nicht darauf verzichten, vor allem wegen des schnellen Wirkungseintritts. Doch für die rationale Pharmakotherapie sei die Anwendung oraler Rezepturarzneimittel mit exakt dosierten Cannabis-Inhaltsstoffen vorzuziehen. |

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