DAZ aktuell

Curcumin verspricht zu viel

vzbv klagt gegen Dr. Loges

ks | Das Landgericht Lüneburg hat Dr. Loges + Co. untersagt, mit einer gesundheitsfördernden Wirkung seines Curcumin-Präparats zu werben. Geklagt hatte der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv).
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Kurkuma in Nahrungsergänzungsmitteln – ein Fall für die Justiz.

Es ging um die Werbeaussage, curcumin Loges unterstütze „mit Vitamin D eine gesunde Immunantwort bei Entzündungen“. Zudem um die, dass sich die Wichtigkeit von Curcumin auch daran zeige, dass es in den Leitlinien der Ärzte zur Therapie von chronischen Entzündungen des Dick- und Mastdarms empfohlen werde.

Die Richter schlossen sich der Auf­fassung des vzbv an, dass beide Aussagen unzulässig sind. Sie verstießen gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Danach darf die Werbung für ein Lebensmittel nicht den Eindruck erwecken, dieses sei zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten geeignet. Die zweite Aussage sei zudem irreführend. Der Leitlinie sei gerade keine uneingeschränkte Empfehlung von Curcumin zur Behandlung von Colitis ulcerosa zu entnehmen. Ferner sehen die Richter einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dr. Loges hat Berufung eingelegt (LG Lüneburg, 13.11.2018, Az. 11 O 19/18). |

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