- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 12/2019
- Ankündigungen
Was Wann Wo
Ankündigungen
Sachsen
Wahl der Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer
Dritte Bekanntmachung
Der Wahlausschuss hat in seinerSitzung am 4. März 2019 die Wahlvorschläge geprüft und über deren Zulassung zur Wahl entschieden (§ 11 Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer [WahlO] vom 23. Dezember 1994 [Informationsblatt SLAK 1/1995 S. IX], die zuletzt am 23. Mai 2014 [Pharm. Ztg. 159 [2014] Nr. 22, S. 87] geändert worden ist).
Folgende Bewerber stellen sich zur Wahl in die Kammerversammlung:
Wahlkreis 1 – Kreisfreie Stadt Chemnitz und die Landkreise Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau
- Aurich, Richard
- Barthel, Eike
- Gerlach, Klaus, Dr.
- Groß, Reinhard, Dr.
- Hildebrandt, Oliver
- Kautz, Heike
- Mädler, Daniel
- Michael, Sebastian, Dr.
- Neumer, Carola, Dr.
- Penzis, Robert, Dr.
- Pöppel, Wolfram, Dr.
- Prasser, Rico
- Spenke, Torsten
- Wickert, Anja
Wahlkreis 2 – Kreisfreie Stadt Dresden und die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Dittrich, Thomas
- Donner, Göran
- Donner, Susanne
- Fenger, Eckard
- Gross, Nicolle
- Hoffmann, Maret
- Jannasch, Franziska
- Krawczyk, Sören
- Leonhardt, Rolf
- Lobeda, Sven Peter
- Mühmel, Konrad
- Neumann, Heiko
- Schleicher, Birgit
- Trepmann, Doris
- Walter, Anne
Wahlkreis 3 – Kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen
- Herold, Holger, Dr.
- Herre, Pirkko-Maria
- Kalio, Susanne
- Schmidt, Franziska
- Schmidt, Friedemann
- Sehmisch, Claudia
- Senf, Heike
- Truckenbrod, Clemens
- Wegener, Matthias, Dr.
- Wittor, Angelika
- Witzel, Kornelia
- Zinner, Juliane
- Zosel, Bettina, Dr.
Wahlkreis 4 – Wahlberechtigte, die nicht in öffentlichen Apotheken tätig sind, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben
- Bergmann-Keup, Anja
- Fedders, Maike, Dr.
- Friedrich, Antje
- Gebauer, Anna
- Jacob, Claudia
- Knoth, Holger, Dr.
- Lewerenz, Anne, Dr.
- Melzer, Gabriele
- Remane, Yvonne, Dr.
- Schmiedel, Matthias
- Wolf, Kerstin
- Wünsch, Lars
Die Stimmzettel sind nach den Vorgaben in § 12 Abs. 2 WahlO aufgestellt worden und werden fristgerecht mit den weiteren Wahlunterlagen nach § 13 Abs. 1 und 2 WahlO versandt. Wahlberechtigte, die die Wahlunterlagen nicht erhalten, können diese bis zum Ende der Wahlzeit beim Wahlleiter anfordern (§ 13 Abs. 3 WahlO; Wahlbüro, Sächsische Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden, Tel. 0351/2 63 93-209, Fax 0351/2 63 93-500).
Die Wahlzeit endet am 6. Mai 2019, 24.00 Uhr (vgl. Zweite Wahlbekanntmachung in der Pharmazeutischen Zeitung 4/2019, S. 70 sowie im Informationsblatt SLAK 1/2019, S. 7). Die Wahlzeit ist gewahrt, wenn der Stimmbrief fristgemäß im Wahlbüro eingegangen oder ausweislich des Poststempels, spätestens am letzten Tag des Ablaufs der Wahlzeit zur Beförderung gegeben worden ist (§ 14 Abs. 4 WahlO).
Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Erläuterungen zur formgerechten Stimmabgabe. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder für die Kammerversammlung in seinem Wahlkreis zu wählen sind. Je Wahlvorschlag kann er jedoch nur eine Stimme abgeben (§ 14 Abs. 1 WahlO).
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.