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Interpharm 2019 – ApothekenRechtTag
Ergänzen statt überführen!
Ein Kommentar von Thomas Müller-Bohn
Die jüngste Ermahnung durch die EU-Kommission zur deutschen Preisbindung für ausländische Arzneimittelversender hat die Apotheker empört. Doch der Druck im EU-Vertragsverletzungsverfahren erhöht die Chance, dass sich der Europäische Gerichtshof erneut mit dem Thema beschäftigt. Das wäre sehr im Sinne der Apotheker. Denn es ist neben einem Rx-Versandverbot die größte Chance, den europarechtlichen Streit langfristig zu befrieden und so für stabile Verhältnisse und damit für Planungssicherheit zu sorgen. Auch einzelne in Deutschland anhängige Gerichtsverfahren zur Preisbindung bieten diese Möglichkeit. Dies hat der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand auf der Interpharm erneut bekräftigt. Doch die Juristen auf dem ApothekenRechtTag bei der Interpharm waren sich auch einig, dass diese Chance nur besteht, solange die Preisbindung für ausländische Versender im deutschen Recht gilt. Wenn der deutsche Gesetzgeber diese Regel im Arzneimittelgesetz aufheben sollte, würde sich der Streit hingegen erübrigen.
Damit gerät eine andere wichtige berufspolitische Entwicklung dieser Tage ins Blickfeld. Die Unionsfraktion hat sich auf ein Rx-Boni-Verbot verständigt. Doch auf der Interpharm wurde deutlich, dass es dabei auf die Details ankommt. Eine „Überführung in § 129 SGB V“ hält Mand für eine „von Grund auf schlechte Idee“. Mand argumentiert, eine Regelung nur für die GKV widerspräche der Gesetzesbegründung, nach der es um die Sicherung der Versorgung für die ganze Bevölkerung geht. Außerdem erwartet Mand, eine solche Regelung werde die Position der GKV gegenüber den Apotheken weiter stärken. Die GKV könne dann die Einhaltung der Regeln kontrollieren und verstärkt Nullretaxationen aussprechen. Auch Mands Kollege Dr. Morton Douglas hält eine „Überführung“ für die schlechteste Lösung. Zu den laufenden Verfahren, die noch vor den Europäischen Gerichtshof führen könnten, erklärte Douglas auf der Interpharm: „Da wäre allen Verfahren der Stecker gezogen.“
Doch soweit muss es nicht kommen. Diese Warnungen beziehen sich darauf, die Preisbindung aus dem Arzneimittelrecht in das Sozialrecht zu „überführen“. Dann würde sie nur noch für die GKV gelten. Im ursprünglichen Plan von Bundesgesundheitsminister Spahn war von einer „Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V“ die Rede, was auch immer damit gemeint war. Dazu hieß es allerdings, damit werde die Preisbindung für Selbstzahler aufgehoben.
Dagegen spricht Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionfraktion im Bundestag, von einem Rx-Boni-Verbot. Wenn das wörtlich gemeint ist, müsste dies eine Ergänzung zum bestehenden Arzneimittelpreisrecht sein. Denn ohne eine solche Preisbindung würden sich Boni erübrigen und ein Boni-Verbot wäre dann gegenstandslos. Demnach darf wohl unterstellt werden, dass beim Plan der Unionsfraktion die Preisbindung für alle im Arzneimittelgesetz bestehen bleiben soll – und damit auch die Chance auf ein späteres klärendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Zusätzlich (!) wären Boni bei Lieferungen für GKV-Versicherte dann sozialrechtlich verboten. Bei dieser Variante sollten sich die Warnungen der Juristen also erübrigen.
Demnach kommt es bei einer sozialrechtlichen Regelung zur Preisbindung entscheidend auf ein Detail an: Als Ersatz für die bisherige arzneimittelrechtliche Regelung birgt sie größte Gefahr. Als Ergänzung mit einem Verweis auf die weiterhin bestehende arzneimittelrechtliche Regelung ist sie dagegen zumindest eine Bereicherung für die Diskussion und vielleicht sogar der lange gesuchte Kompromiss.
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