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Pro & Kontra
Brauchen wir die Importquote oder nicht?
Ein Kontra-Statement
Wir Apotheker haben einen simplen, zugleich höchst komplexen öffentlichen Auftrag: Wir sind die Verantwortlichen „für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln“. Diese persönliche Verantwortung ist auch eine Konsequenz aus dem Versagen aller Beteiligten im Contergan-Skandal der 1960er-Jahre. Als letzte Instanz, bevor der Patient das Arzneimittel in den Händen hält, stehen wir jedoch vor einem Problem, das uns diese Verantwortung zu einer schwer lösbaren Aufgabe macht: das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches und die sich daraus ergebenden zunehmend negativen Konsequenzen für die Arzneimittelsicherheit. Die Importförderklausel ist aus einem wirtschaftlichen Kalkül heraus geboren: Günstige Vertriebswege ermöglichen den Importeuren, Händlern und Apotheken bessere Rabatte und höhere Margen sowie den Krankenkassen Ersparnisse. In einer immer stärker globalisierten Welt hat sich dieses Konstrukt jedoch zunehmend zu einem Risiko entwickelt angesichts der Tatsache, dass fast alle Arzneimittelfälschungen über den „Importweg“ in die legale Lieferkette eingeschleust werden. Parallelimporte haben jedoch auch durchaus ihren eigenen Problemkreis: Nach wie vor ist der Importeur nicht verpflichtet, die Identität seiner „Importe“ zu prüfen oder seine Lieferkette vollumfänglich offenzulegen (er kann sich auf die Angaben seiner „Lieferanten“ verlassen). Auch gibt es keine öffentlich zugänglichen Dokumentationen zur Einhaltung der produktspezifischen Lager- und Transportbedingungen. Offensichtlich reichen die Schutzmechanismen nicht mehr aus, und umso mehr ist der Apotheker gefordert. Er kann dem „Zauber“ ein Ende bereiten – und genau das sollte er tun, denn das ist seine gesellschaftliche Aufgabe, und das können die Patienten auch von ihm erwarten, denn die Folgen sind vor allem für die Bevölkerung fatal. So hat 2017 ein Onkologe in München festgestellt, dass ein Krebsmittel nicht wirksam war. Eine Packung des Arzneimittels war gefälscht, die Tumorlast des Patienten stieg, anstatt geschwächt zu werden, weil das Arzneimittel nicht wirkte. Das Krude daran: Die Fälschung war so professionell aufgemacht, dass niemand der Beteiligten sie erkennen konnte. 2018 sorgte der Skandal um die Firma Lunapharm für großes Aufsehen, denn auch hier sollen unwirksame, gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette eingeschleust worden sein. Die Importbefürworter argumentieren, das Risiko sei äußerst gering, die auftretenden Fälschungen seien seltene Ausnahmen. Doch diese Argumentation verfehlt das Kernproblem: Die Apotheker müssen die Patienten nicht nur quantitativ versorgen, sondern auch qualitativ. Ein Patient, der ein gefälschtes, unwirksames, in einigen Fällen sogar schädliches Arzneimittel in den Händen hält, mag statistisch vernachlässigbar sein, ist aber zu 100 Prozent betroffen. Um das Risiko effektiv abzustellen, bleibt nur der konsequente Verzicht. Als Apothekenleiter trage ich eine besondere, persönliche Verantwortung, der ich nach Abwägung aller mir vorliegenden Erkenntnisse nur dann nachkommen kann, wenn ich auf Parallelimporte in meinem Verantwortungsbereich verzichte, auch wenn dies zu finanziellen Nachteilen führen kann. Arzneimittelsicherheit gibt es eben nicht umsonst.
Securpharm ist unvollständig, beschränkt sich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie wenige OTC-Arzneimittel und vergleicht lediglich Seriennummern und keine Inhalte. Die Seriennummern werden von pharmazeutischen Unternehmen erzeugt und in die europäische Datenbank eingetragen. Importeure sind ebenfalls Hersteller und somit zur Vergabe von Seriennummern zugelassen. Damit erhalten auch die „schwarzen Schafe“ unter ihnen ungeahnte Möglichkeiten der Manipulation. Die Kontrolle der Vertriebswege und Lieferketten ist nahezu unmöglich. 37 Überwachungsbehörden in 16 Bundesländern sind im Rahmen der föderalistischen Aufgabenteilung für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständig. Sie sind unzureichend vernetzt, finanziert und personell unterbesetzt. Im Lebensmittelbereich hat man diverse Skandale zum Anlass genommen, länderübergreifende Strukturen aufzubauen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches steht in Konkurrenz zu fundamentalen Werten wie der Arzneimittelsicherheit und der Berufsfreiheit des Apothekers. Hier ist der Gesetzgeber gefordert nachzubessern. Unabdingbar ist es, das Wirtschaftlichkeitsgebot um eine pharmazeutische Komponente zu erweitern, die den Apotheker in seinem öffentlichen Versorgungsauftrag nicht behindert. |
Pro-Statement
Wir haben den stv. Vorstandsvorsitzenden der Kohl Medical AG und Geschäftsführer der kohlpharmam GmbH, Jörg Geller, um ein Plädoyer für die Importquote gebeten. Leider wurde es kurz vor Redaktionsschluss zurückgezogen.
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