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Aus den Ländern
200. Fachsprachenprüfung in Bayern
Bayerische Landesapothekerkammer zieht positive Bilanz
Voraussetzung für die Berufserlaubnis als Apothekerin oder Apotheker hierzulande sind Deutschkenntnisse entsprechend dem sogenannten Sprachniveau C1 (kompetente Sprachbeherrschung). Wurde das Studium im Ausland abgeschlossen, müssen diese Kenntnisse bei einer Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden. In dieser Prüfung müssen die Prüfungskandidaten ein simuliertes Gespräch zwischen Apotheker und Patient führen, sich in einem weiteren Gespräch mit einem anderen Apotheker austauschen und einen schriftlichen Prüfungsteil absolvieren. Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer erklärt die Wichtigkeit dieser Fachsprachenprüfung: „Die ausländischen Kolleginnen und Kollegen sind fachlich gut ausgebildet, aber im beruflichen Alltag ist die Kommunikation mit Patienten, Kunden und Kollegen sehr zentral. Vor allem wegen des Patientenschutzes ist es wichtig, dass die ausländischen Kollegen alle Verschreibungen verstehen und die Patienten und Kunden auf Deutsch gut beraten können.“
Gute Aussichten auf einen festen Arbeitsplatz
Bei den Fachsprachenprüfungen kamen bisher laut BLAK die weitaus meisten Prüflinge aus Nicht-EU-Ländern. Den größten Anteil aus den sogenannten Drittstaaten machten syrische Prüflinge aus, weitere kamen aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Ägypten, Albanien, Armenien, Irak, Libyen, Mazedonien, Tunesien, Ukraine, Venezuela und Weißrussland. Insgesamt 84 Apothekerinnen und Apotheker kamen laut der Kammer bis Mai 2019 aus EU-Staaten wie Italien, Kroatien, Spanien, Rumänien, Griechenland, Ungarn und Großbritannien. Da gerade in ländlichen Gebieten Apothekerinnen und Apotheker dringend gesucht werden, so die BLAK, haben die ausländischen Apotheker gute Chancen, nach Anerkennung ihres Apothekerdiploms, in Bayern einen Arbeitsplatz zu finden. |
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