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DAZ aktuell
Lunapharm wehrt sich gegen schlechte Presse
Teilerfolg in Verfahren gegen RBB erzielt
Vor knapp einem Jahr ist ein Bericht des RBB-TV-Magazins „Kontraste“ ausgestrahlt worden, der darüber informierte, dass in griechischen Kliniken gestohlene Arzneimittel, insbesondere Zytostatika, über Parallelhändler illegal auf den deutschen Markt gelangt waren. Im Fokus der Berichterstattung: das im brandenburgischen Mahlow ansässige Unternehmen Lunapharm. In der Folge richtete das Land Brandenburg eine Taskforce ein, um die Geschehnisse aufzuarbeiten. Lunapharm wurde sowohl die Großhandels- als auch die Herstellungserlaubnis entzogen. Der Fall schlug auch in der übrigen Presse hohe Wellen – und er führte zu gesetzgeberischen Aktivitäten.
Doch Lunapharm sieht sich bis heute zu Unrecht mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht und weist alle Vorwürfe von sich. Vielmehr startete das Unternehmen den Gegenangriff und erhob eine zivilrechtliche Klage gegen den RBB. Es geht um die Unterlassung verschiedener Äußerungen in der „Kontraste“-Sendung. Am 13. Juni hat das Gericht nun sein Urteil mündlich verkündet (Az.: 27 O 555/18). Wie der Pressesprecher des Landgerichts mitteilte, wurde der Klage zum Teil stattgegeben – im Übrigen wurde sie aber abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts sei der Teil der Berichterstattung, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt habe, „als Verdachtsberichterstattung unzulässig“ gewesen. Insbesondere deshalb, weil diese vorverurteilend gewesen sei. Den Teil der Berichterstattung, der sich mit der Frage einer möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasst habe, befanden die Richter dagegen für zulässig.
Die von Lunapharm zusätzlich erhobene Klage auf Feststellung des ihr entstandenen Schadensersatzes hat das Landgericht abgewiesen.
Das landgerichtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Kammergericht einlegen. |
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