Aus den Ländern

Arbeits- und Produktsicherheit im Fokus

Bericht vom onkologisch-pharmazeutischen Fachkongress NZW

DRESDEN (pj) | Der diesjährige NZW Dresden, Deutschlands größter Fachkongress zur Arbeitssicherheit beim Umgang mit Zytostatika, fand am 21. und 22. Juni 2019 in der sächsischen Landeshauptstadt statt. Neben sicherheitsrelevanten Regularien und Vorschriften bei der Herstellung von cmr-Arzneimitteln wurden Fragen der Therapiesicherheit und des Medikationsmanagements an­gesprochen. Workshops und eine Industrieausstellung ergänzten die Veranstaltung, die von rund 400 Teilnehmern besucht wurde.
Foto: DAZ/du
Klaus Meier,Präsident der DGOP: Das Berufsbild des onkologischen Pharmazeuten mag sich ändern, aber immer gilt „Patients first“.

Wie der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) e. V., Klaus Meier, Soltau, einleitend zeigte, werden technologische Neuerungen, Automatisierung, die wachsende Zahl an Biologicals und neuer Wirkstoffe sowie Tätigkeiten als Stationsapotheker das Berufsbild des onkologischen Pharmazeuten verändern, aber immer wird die Maxime „Patients first“ im Vordergrund stehen. Die Rechte des Krebspatienten sind seit Kurzem in den „Cancer Patients’ Bill of Rights“ verankert, die die Information, Mitbestimmung und die Versorgung des Tumorkranken gewährleisten sollen. Dieses Ansinnen wird auf nationaler und europäischer Ebene durch Projekte wie der Oralia-Initiative der DGOP, der Schaffung von Qualitätsstandards in der onkologischen Pharmazie (QUAPOS) oder Aktivitäten der European Society of Oncology Pharmacy (ESOP) sowie durch onkologisch-pharmazeutische Fach­kongresse unterstützt.

In Dresden standen Themen zum Arbeits- und Produktschutz im Vordergrund. Bereits das erste Experten­seminar „NZW Forschungswerkstatt“ ging auf die Methodik und Validierung der Reinigung, auf Möglichkeiten einer Kontamination bzw. Dekontamination ein sowie auf die Gehaltsbestimmung individuell hergestellter Zytostatikalösungen. Die Beiträge befassten sich mit dem Produkt- und Personenschutz: Anforderungen an Reinraumkleidung, Desinfektion und Sterilisation, Qualitätssicherung, Fragen der Entsorgung von cmr-Arzneimitteln, dem Arbeiten in Isolatoren und in Sicherheitswerkbänken. Des Weiteren griffen sie Besonderheiten bei speziellen Applikationsarten und die Regularien bei der Herstellung onkolytischer Viren auf.

Wechselwirkungen und AMTS

Das Medikationsmanagement wird bei der Betreuung onkologischer Patienten eine immer wichtigere Rolle spielen. Um ihr gerecht zu werden, wurde im November 2018 von der Bundesapothekerkammer die Bereichsweiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ eingeführt. Diese Ausbildung soll helfen, die komplexer werdenden Therapien zu beurteilen sowie die Kommunikation zwischen Patient, Apotheker und Arzt zu verbessern. Von besonderer Bedeutung ist das Erkennen und Werten von Wechselwirkungen bei onkologischen Therapien, insbesondere beim Einsatz der small molecules. Neben Patienten- und Arzneimittel-bezogenen Risikofaktoren müssen pharmakokinetische, pharmakogenetische und pharmakodynamische Parameter beachtet werden. Eine nächste Hürde ist die Nutzung, Bewertung und Wahl geeigneter Informationsquellen, je nach Fragestellung sollten unterschiedliche Datenbanken und Programme konsultiert werden. Ferner sind spezielle Kenntnisse bei der ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung erforderlich. Diese betreffen unter anderem die kindgerechte Applikation oraler Zytostatika, Infusionstherapien, Sonden- und transdermale Applikationen sowie die Auswahl geeigneter Hilfsmittel.

Whistleblowing leicht gemacht

Das Expertenforum „Der Fall Bottrop: Whistleblowing leicht gemacht“ befasste sich mit rechtlichen und beruflichen Folgen für Hinweisgeber wie im Fall Bottrop und wie Whistleblower in Zukunft besser geschützt werden können. Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen war bislang auch in Deutschland ein Straftatbestand. Mit der sogenannten „Whistleblower Richtlinie 2018/0106 (COD)“ soll sich dies ändern. Im April 2019 wurde die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in Brüssel verabschiedet. Die Nationalstaaten sollen sie innerhalb von zwei Jahren umsetzen. In Deutschland regelt das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) die straffreie Offen­legung von Geschäftsgeheimnissen bei berechtigtem Interesse. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.