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Aus den Ländern
Hessen kämpft weiter für die Gleichpreisigkeit
Delegierte verabschieden Resolution für den Erhalt des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG
Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke hielt ein flammendes Plädoyer für den Erhalt des fraglichen Abschnittes im Arzneimittelgesetz (AMG), in dem die Preisbindung für ausländische Arzneimittelversender derzeit noch verankert ist. Während sie einen chronologischen Abriss über die Ereignisse und Beschlüsse seit dem EuGH-Urteil gab, ließ Funke immer wieder Unverständnis und Kritik an der Einstellung einiger Kollegen aus den Mitgliedsorganisationen sowie der obersten ABDA-Spitze durchblicken. So könne sie es nicht verstehen, dass dem Wunsch aus Nordrhein-Westfalen nach einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung (ABDA-MV), um Spahns-Eckpunkte zu diskutieren, nicht nachgekommen wurde. Hessen sei dann eine der 17 Mitgliedsorganisationen, die sich für die außerordentliche ABDA-MV eingesetzt hatten. Funke erklärte: „Ich bin mir sicher, dass alle Vertreter der Mitgliedsorganisationen das Beste wollen für unser Apothekenwesen und die Arzneimittelversorgung. Wir haben wirklich stundenlang gerungen für den richtigen Weg – wohl wissend, dass das, was wir beschließen, von der Politik nicht unbedingt umgesetzt wird. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man seine Sicht der Dinge artikulieren und auch in der Stellungnahme zum Ausdruck bringen muss. Wenn ich aber die Stellungnahme so schreibe, wie es der Adressat hören möchte, dann ist das nicht meine Meinung und auch die Interessenvertretung, die man wahrzunehmen hat.“ Am Ende habe man die Position zur Gleichpreisigkeit auch in der Präambel der Stellungnahme zum Ausdruck gebracht.
Bei Abgeordneten für Erhalt der Gleichpreisigkeit kämpfen
Funke legte auch dar, dass die geplante Streichung der AMG-Passage auf höherer Ebene als dem Bundesgesundheitsministerium entschieden worden sei. Deutschland wolle ohne Vertragsverletzungsverfahren in die EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr gehen. Argumenten sei man nicht zugänglich. Das Vorlageverfahren, das zum Urteil des EuGH geführt hat, und das Vertragsverletzungsverfahren würden dabei in einen Topf geworfen, beklagte die Kammerpräsidentin. In Berlin komme man bei der Politik mit diesen Argumenten auch nicht weiter, aber aufgeben dürfe man deswegen nicht. Funke forderte die Delegierten auf, bei ihren Abgeordneten für den Erhalt der Gleichpreisigkeit zu kämpfen.
Im Anschluss an ihre Rede verabschiedeten die Delegierten eine Resolution. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG nicht zu streichen und damit ein klares Bekenntnis zur bewährten Struktur. Sollten die Bedenken nicht berücksichtigt werden, hält die Delegiertenversammlung an der für den Erhalt der Gleichpreisigkeit sichersten Lösung fest. Nämlich verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen.
Weiterbildung zum Apotheker auf Station wird angeboten
Außerdem standen der Bericht der Wirtschaftsprüfer über den Jahresabschluss von Kammer und Versorgungswerk auf der Tagesordnung sowie eine Änderung der Weiterbildungsordnung. In Anlehnung an die Musterweiterbildungsordnung der BAK wurde die neue Weiterbildung zum Apotheker auf Station verankert. Sie freue sich sehr, diese auch in Hessen anbieten zu können, so Funke. Außerdem wurden die Bereiche Pharmazeutische Analytik und Pharmazeutische Technologie zusammengelegt zum gemeinsamen Weiterbildungsgebiet „Pharmazeutische Analytik und Technologie“. Alle Änderungen wurden einstimmig angenommen. Zu guter Letzt musste noch ein Posten im Finanzausschuss neu besetzt werden. Dr. Christian Leuner war Ende vergangenen Jahres ausgeschieden, weil er das Kammergebiet verlassen hat. Als Nachfolgerin wurde Beate Werner gewählt. |
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