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Wirtschaftsministerium entscheidet
Verordnung soll bessere Notdienstpauschale und BtM-Vergütung regeln
Im ersten Kabinettsentwurf des geplanten Apotheken-Stärkungsgesetzes, der vor rund einer Woche bekannt wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) insbesondere in Sachen Gleichpreisigkeit nachgebessert: Im neuen Entwurf ist nun klargestellt, dass sich (Versand-)Apotheken, die hierzulande an der GKV-Versorgung teilnehmen wollen, an den Rahmenvertrag halten müssen. Und Apotheken, für die dieser Rahmenvertrag wirkt, müssen einen einheitlichen Abgabepreis gewähren und dürfen Versicherten keine Zuwendungen zukommen lassen. Das Problem der Nicht-Beteiligung des PKV-Bereiches oder von Rx-Selbstzahlern an der Preisbindung bleibt dadurch nach wie vor ungelöst.
Eine weitere Konkretisierung in der Kabinettsvorlage betrifft die Sanktionen, die Versendern und Apothekern drohen, sollten sie gegen das Rx-Boni-Verbot im Rahmenvertrag „schwerwiegend“ oder „wiederholt“ verstoßen. Bei Zuwiderhandlung drohen weiterhin bis zu 50.000 Euro – „wobei die Gesamtvertragsstrafe für gleichgeartete und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang begangene Verstöße 250.000 Euro nicht überschreiten darf“ – oder ein Versorgungsausschluss von bis zu zwei Jahren. Eine von den Vertragspartnern, also den Apotheker- und Kassenverbänden bestimmte Stelle soll die Verstöße ahnden und die Verfahren einleiten und durchführen. Unklar bleibt, welche Stelle genau gemeint ist und inwiefern solche Sanktionsverfahren europarechtlich Bestand haben werden.
Arzneimittelpreisverordnung: BMWi federführend zuständig
Eine andere Auffälligkeit im Entwurf sorgt aber ebenfalls für viel Aufruhr: Die ursprünglich geplanten Verbesserungen bei der Notdienstpauschale und der Vergütung für die BtM-Abgabe sind nicht mehr enthalten. Unter dem Punkt „Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ ist lediglich noch der für die Vergütung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehene Zusatz-Zuschlag von 20 Cent je Rx-Packung vorgesehen. Die beiden anderen Maßnahmen sollen nun per Verordnung vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erlassen werden. Ein ABDA-Sprecher erklärte dazu: „Nach unseren Informationen ist die Anhebung der Vergütung für Nacht- und Notdienste der Apotheken sowie für die Dokumentationsaufwände bei der Abgabe von Betäubungsmitteln weiterhin in der bereits im Referentenwurf vorgesehenen Höhe vorgesehen. Aus formalen Gründen sollen diese Schritte, die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung erfordern, lediglich in einem gesonderten Verfahren durch das BMWi als Verordnungsgeber erfolgen.“
Ein BMG-Sprecher bestätigte dieses Vorgehen. Das BMWi ist federführend zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung und hat den Auftrag, bei anstehenden Änderungen eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Das bekannte Honorargutachten wurde genau aus diesem Grund auch vom BMWi und nicht vom BMG in Auftrag gegeben. Für die Apotheker sollen die ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen Änderungen bei der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung insgesamt rund 55 Millionen Euro mehr bringen.
Was genau hinter dieser Entscheidung steckt, ist unklar. Möglich ist es, dass sie etwas mit der ersten Ressortabstimmung zum Apotheken-Stärkungsgesetz zu tun hat. Schließlich hatten das BMWi und das Justizministerium gegen den ersten Entwurf des Gesetzes protestiert.
Wann genau das BMWi plant, die Verordnung zu erlassen, ist unklar. Ein Entwurf ist bislang nicht bekannt. Klar ist aber: Die Verordnung müsste nicht vom Bundestag beschlossen werden, sie wäre aber zustimmungspflichtig im Bundesrat. |
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