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KVen raten zur Wirkstoffverordnung
Ein Monat Rahmenvertrag: Friedenspflicht endet, Gespräche laufen weiter
Wie die ABDA im Newsroom auf ihrer Webseite am 1. August mitteilte, hat der DAV den Vertretern des GKV-Spitzenverbandes in einer ersten Gesprächsrunde nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages die bislang aufgetretenen Problemfälle vorgelegt. Dabei geht es etwa um Lieferprobleme von Medikamenten unterhalb des Preisankers sowie die „pseudogenerische“ Einsortierung von zwei Originalen und ihren Importen in den Generikamarkt. Diese Problemfälle sollen nun in den nächsten Verhandlungsrunden „weiter angegangen“ werden, heißt es. Ob es erste Ergebnisse gibt oder in welchem Zeitrahmen das passieren soll, lässt die ABDA allerdings offen.
Für die Apotheken besonders aufwendig sind die Lieferprobleme bei Rabattartikeln und preisgünstigen Arzneimitteln unterhalb des Preisankers und die damit verbundene Notwendigkeit häufiger Rücksprachen mit dem Arzt. Denn schließlich darf das abgegebene Mittel nicht teurer sein als das verordnete. Und je günstiger das verschriebene Mittel, desto kleiner wird die Auswahl. Die Ärzte haben leider nicht immer Verständnis für die Anrufe aus der Apotheke – vermutlich auch, weil sie die Hintergründe nicht kennen.
KVen erklären, wie Apotheken- Anrufe zu vermeiden sind
Einige KVen bemühen sich nun um Aufklärung. So erläutert die KV Sachsen auf ihrer Homepage, wie die Apotheke ihre Auswahl treffen muss. Am Ende gibt sie den Tipp: „Die beste Möglichkeit, Rückfragen zu vermeiden, ist die Wirkstoffverordnung, die beispielsweise im Modellvorhaben Armin möglich ist“. Zudem weist sie darauf hin, dass bei zahlreichen Fachgruppen die tatsächlichen Verordnungskosten aufgrund der Umstellung von der Richtgrößen- auf die Zielwertprüfung eine untergeordnete Rolle spielen.
Auch die KV in Baden-Württemberg erklärt die Abgaberangfolge und dass sich durch den gesetzten Preisanker die Auswahlmöglichkeit für die Apotheke reduzieren kann. Hier folgt ebenfalls der Hinweis auf die Wirkstoffverordnung, bei der es keinen Preisanker gebe und nur die vier preisgünstigsten Arzneimittel infrage kämen. Den Tipp mit der Wirkstoffverordnung gibt auch die KV Bayerns.
Besonders ausführlich und klar ist die Info der KV Hamburg. Sie verdeutlicht nicht nur das „Preisanker“-Problem. Sie erklärt auch, dass die Apotheken ohne Rückfragen in der Praxis eine Retaxation riskieren würden. Und weiter: „Für den Arzt hingegen erhöht sich die Regressgefahr nicht“. Auch die KV Hamburg empfiehlt daher, soweit möglich und sinnvoll, eine reine Wirkstoffverordnung ohne Produktnamen vorzunehmen, da es bei Wirkstoffverordnungen keinen Preisanker gibt. Und sie appelliert an ihre Mitglieder: „Bitte achten Sie dabei auch auf vollständige und eindeutige Angaben zum Wirkstoff, zur Darreichungsform und zur Packungsgröße.“
In Rheinland-Pfalz ist man sparsamer. Hier heißt es, Hintergrund der vermehrten Anfragen der Apotheken seien „die Abgabemodalitäten bei teureren Arzneimitteln aufgrund von Nichtlieferbarkeit“. Das Apothekenpersonal vermerke die Rücksprache mit der Arztpraxis auf dem Rezept. Entsprechendes sei auch in der Patientenakte sinnvoll. |
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