DAZ aktuell

Bundesrat berät Apothekenreform

Neuregelungen in der Apothekenbetriebsordnung könnten schon Ende September wirksam werden

BERLIN (ks) | Die nächste Station für die Apotheken-Reform ist der Bundesrat: Am 4. September soll sich zunächst dessen Gesundheitsausschuss, am 20. September dann das Plenum mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und der Änderungsverordnung für die Arzneimittelpreisverordnung und die Apothekenbetriebsordnung befassen.

Läuft alles nach Plan, könnte ein kleiner Teil der Reform schon sehr zügig in Kraft treten, nämlich die in der Sammelverordnung geplanten Änderungen in § 17 Apothekenbetriebsordnung. Diese betreffen den Botendienst, die Temperaturanforderungen beim Versand und beim Botendienst sowie die auf PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler ausgedehnte Aut-idem-Regelung. Sie gelten bereits am Tag nach der Verkündung der Verordnung – und das könnte nach der Behandlung im Bundesrat, so dieser seine Zustimmung erteilt, bereits Ende September der Fall sein. Ein weiterer Durchlauf im Bundestag ist nämlich nicht nötig. Die ebenfalls in der Änderungsverordnung geregelten Vergütungserhöhungen für den Notdienst sowie BtM- und T-Rezepte sollen dagegen erst drei Monate später in Kraft treten. Das wäre dann Ende des Jahres, möglicherweise Anfang des neuen Jahres und damit in etwa zeitgleich mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz. So stellt es sich jedenfalls Bundes­gesundheitsminister Jens Spahn vor.

Was sagt die EU-Kommission zu Spahns Plänen?

Das Gesetz hat allerdings noch einen etwas steinigeren Weg vor sich: Nach der ersten Besprechung im Bundesrat steht die erste Lesung im Bundestag an, dann folgt die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, die 2./3. Lesung im Parlament und dann nochmals ein Durchgang im Bundesrat. Zudem hatte Minister Spahn angekündigt, sich in dieser Sache noch mit der EU-Kommission abstimmen zu wollen. Die Kommission hat nämlich bereits durchblicken lassen, dass sie die Pläne, das Rx-Boni-Verbot nun ins Sozialrecht zu verlagern, für europarechtswidrig hält. |

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