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Checkliste für den TI-Anschluss

Gematik stellt Checkliste für Apotheker bereit

BERLIN (bro/ks) | Ende September 2020 sollen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein, um z. B. E-Medikationspläne oder E-Rezepte öffnen zu können. So sieht es der Entwurf für das Digitale Versorgung Gesetz vor, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Bis das auch technisch möglich ist, muss aber noch einiges passieren. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen (Gematik) hat nun eine Checkliste für Apotheken erstellt, was sie für die Anbindung an die digitale Datenautobahn benötigen.

Der Countdown läuft: Seit einiger Zeit flattern den Pharmazeuten die ersten Allround-Pakete von IT-Dienstleistern rund um die TI ins Haus. Sie bieten den Apothekern sowohl die Hardware-Installation als auch die Updates der neuen Software im Paket an. Doch viele Apotheken fühlen sich noch nicht im Bilde und sind nicht sicher, welchen Angeboten sie vertrauen können. Doch es wird Zeit sich mit den anstehenden Änderungen zu befassen. Die Gematik stellt klar: Der jeweilige IT-Dienstleister wird in der Regel erster Ansprechpartner für technische Belange des Apothekers sein – auch was den IT-Anschluss der Apotheke betrifft. Sie empfiehlt den Apothekern daher, „den Anschluss an die TI vorab gemeinsam zu planen“.

In der Anfang September auf ihrer Webseite (www.gematik.de) veröffentlichten Checkliste für Apotheken erläutert die Gematik nochmals alles, was für die Einrichtung des TI-Zugangs nötig ist: die Institutionenkarte (SMC-B), der elektronische Heilberufsausweis (HBA), die neuen Kartenterminals, die Updates der Apothekensoftware, der Konnektor sowie ein ­Internetanschluss. Die Gematik beschreibt das Szenario der Installation dieser Geräte „am Installationstag“ schon sehr genau: Beispielsweise wird empfohlen, eine Reihe von Passwörtern und Benutzernamen bereitzuhalten und zu klären, welche Ge­räte für die Aufrechterhaltung der Versorgung in der Installationszeit noch benötigt werden.

Anschließend stellt die Gematik nochmals alle Komponenten einzeln vor. Die SMC-B-Karte können die Apotheker z. B. über ihre Kammer erhalten, genauso wie den HBA. Auf den Web­sites der Kammern könnten sich die Apotheker darüber informieren und die Karten beantragen. Mit Blick auf den Konnektor erklärt die Gematik erneut, dass nicht alle Geräte zugelassen sind und bietet einen Link, unter dem alle zugelassenen Konnektoren eingesehen werden können.

Die Empfehlungen der Gematik erscheinen recht früh. Denn es mag zwar erste Allround-Angebote der IT-Dienstleister geben. Allerdings sind für die TI-Anbindung auch noch einige Hürden zu überwinden: Eine flächendeckende Verteilung der SMC-B-Karte und des HBA gibt es noch nicht. Bei beiden Karten ist noch nicht klar, wer diese massenweise herstellt. Als Anbieter für die SMC-B-Karte zugelassen sind mittlerweile die Apobank-Tochter medisign und die Bundesdruckerei. Außerdem muss die TI noch in einem Testprojekt getestet werden: Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres sollen einige Ärzte und Apotheker in Nordrhein-Westfalen testweise E-Medikationspläne verwenden. Und auch mit den Konnektoren gibt es noch Probleme. Kürzlich ist zwar ein erster Anbieter mit einem Konnektor auf den Markt gekommen, der auch für Apotheker geeignet ist. Der Wettbewerb ist hier aber sehr dünn: Dem Vernehmen nach gibt es nur einige wenige Hersteller, die solche Konnektoren produzieren und verkaufen wollen.  |

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