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Das wird künftig bezahlt
Trisomie-Bluttest und Liposuktion
Der Beschluss des G-BA sieht vor, dass ein nicht-invasiver molekulargenetischer Test (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt – nach Möglichkeit zu vermeiden. In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung aber voraussichtlich erst Ende 2020. Bis dahin muss der G-BA noch beschließen, wie die dazugehörige Infobroschüre aussehen soll.
Der G-BA hat weiterhin beschlossen, dass besonders schwer an Lipödem erkrankte Frauen das Absaugen von Körperfett bezahlt bekommen sollen. Der Beschluss dürfte voraussichtlich ab Januar 2020 angewendet werden können und gilt zunächst befristet bis Ende 2024 für Patientinnen mit einer krankhaften Fettvermehrungsstörung im Stadium 3. Bis dahin sollen Ergebnisse einer generellen wissenschaftlichen Studie zu Nutzen und Risiken vorliegen, die dann Basis eines abschließenden Beschlusses für alle Stadien der Erkrankung sein soll. |
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