DAZ aktuell

Pflegeheimbelieferungen gehen weiter

Drei Apotheken in Köln nach Tod zweier Menschen seit einer Woche geschlossen

dm/eda | Anfang vergangener Woche wurde ein schrecklicher Zusammenhang publik: Offenbar hat eine toxisch verunreinigte Glucose-Mischung zum Tod einer jungen Mutter und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys geführt. Die Rezeptur stammte aus der Kölner Heilig-Geist-Apotheke. Seit einer Woche muss der Inhaber nun diese und zwei weitere Betriebe seines Filialverbunds geschlossen halten. Die Belieferung von Pflegeheimen wird aber weitergehen.

Nach zwei Todesfällen hatten ver­gangene Woche am Donnerstag das NRW-Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Köln die sofortige Schließung der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich sowie der Apotheke am Bilderstöckchen (Hauptapotheke)und Contzen-Apotheke (weitere Filiale) angeordnet.

Eine 28-jährige Schwangere und ihr per Notkaiserschnitt geborener Säugling waren eine Woche zuvor in der Folge eines Glucosetoleranz-Tests verstorben. Die Glucose war in der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich ­abgefüllt und wahrscheinlich dort ­toxisch verunreinigt worden. Am Wochenende war weiterhin unklar, ob es sich um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte. „Wir vernehmen nach wie vor niemanden als Beschuldigten, das Verfahren richtet sich gegen Unbekannt“, sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am heutigen Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Es sei weiterhin unklar, wie das toxische Mittel in den Glucosebehälter gelangt ist. Weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz seien auszuschließen. Am Donnerstag veranlasste das NRW-Gesundheitsministerium die Schließung der Apotheke und zweier Filialen desselben Verbundes, um ein „Restrisiko“ auszuschließen. Bis dahin hatte die Stadt der Heilig-Geist-Apotheke lediglich das Mischen und Abfüllen von Arzneimitteln untersagt.

Versorgungsnotstand durch Schließung?

Am vergangenen Samstag war im Kölner Stadtanzeiger zu lesen, dass die Mitarbeiter des städtischen Gesundheitsamtes in Köln hinter den Kulissen damit beschäftigt seien, einen Versorgungsnotstand zu verhindern.

Warum der Kölner Stadtanzeiger am Samstag von einem „Versorgungsnotstand“ schrieb, liegt an den Versorgungsverträgen, die zwischen Apotheken und Pflegeheimen geschlossen werden. Da sensible Patientendaten weitergegeben werden müssten, seien sie nun im Falle der geschlossenen Apotheken nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar – es bräuchte die Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen. Und weil die drei von den Ermittlungen betroffenen Kölner Apotheken offenbar auch Pflegeheime belieferten, muss die Versorgung der Heimbewohner weiterhin sichergestellt werden: „Um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen, ist es daher laut Gesundheitsministerium im Einzelfall möglich, dass die geschlossenen Apotheken die Heimbewohner weiter versorgen dürfen“, schrieb der Kölner Stadtanzeiger am Samstag. Wie die Nachrichtenagentur dpa schreibt, würden die Arzneimittel nun von einem externen ­Unternehmen geliefert und in den ­eigentlich geschlossenen Apotheken nur umverpackt. Das habe das Gesundheitsministerium auf Nachfrage erklärt. Außerdem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stichproben der Behörden. Der zeitliche Ablauf der Ereignisse war laut dpa auf Antrag der Opposition im Düsseldorfer Landtag Thema in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 2. Oktober. |

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