DAZ aktuell

Länder wollen PTA-Reform überarbeiten

Bundesrat beschließt Stellungnahme zum PTA-Reformgesetz

BERLIN (ks) | Der Bundesrat hat zur geplanten PTA-Reform Stellung ­genommen. Aus Sicht der Länder muss der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend überarbeitet werden. Der Appell der ABDA, den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse nicht zu folgen, blieb im Plenum unerhört.

Die Länder sind ebenso wie die Bundesregierung überzeugt, dass die PTA-Ausbildung und das Berufsbild modernisiert werden müssen. Nur so könne der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Doch sie haben in weiten Teilen eine andere Auffassung, wie dies geschehen soll. Und das ist von Bedeutung: Da mit den Neuregelungen zur Ausbildung in die Organisationshoheit der Länder eingegriffen wird, ist das Gesetzesvorhaben zustimmungspflichtig. Das heißt: Lehnt der Bundesrat das Gesetz auch noch ab, nachdem es im parlamentarischen Verfahren nachjustiert wurde, kann er es gänzlich stoppen. Es gilt daher nun, eine gemeinsame Linie zu finden. Möglichst schon jetzt, spätestens aber im Vermittlungsausschuss.

Die Nachbesserungswünsche der Länder sind umfangreich. So plädieren sie unter anderem für eine mindestens dreijährige Ausbildung, die Schule und Apothekenpraxis miteinander verzahnt. Dabei soll von Anfang an eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Zudem kritisieren die Länder ein „unangemessenes Abhängigkeitsverhältnis“ der PTA-Azubis an die auszubildende Apotheke: materiell durch die mögliche Anrechnung von Sachleistungen auf die Vergütung, aber auch durch die persönliche Entscheidung des Apothekers über die Einsetzbarkeit für unbeaufsichtigte Tätigkeiten. Weiterhin vermisst der Bundesrat einige Regelungen – etwa solche zur Evaluierung der neuen Regelungen, die in der Apothekenbetriebsordnung im Zusammenspiel mit den PTA-Gesetzen vor­gesehen sind, zudem Vorgaben für ­Modellprojekte zur Weiterentwicklung des PTA-Berufs. Aber auch Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen – und die Klärung der Rolle der Apothekerkammer hierbei – fehlt den Ländern noch. Nun muss die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung reagieren. |

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