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Modellprojekte zur Grippeimpfung wandern ins Masernschutzgesetz
Änderungsantrag soll bislang im Apotheken-Stärkungsgesetz geplante Regelung umsiedeln
Noch ist unklar, ob die EU-Kommission tatsächlich am 1. November ihre Arbeit aufnehmen kann. Just die Besetzung des Binnenmarkt-Kommissariats bereitet von der Leyen Probleme. Sie wollte Sylvie Goulard einstellen, das EU-Parlament lehnte die Französin aber ab. Diese Verzögerungen in Brüssel treffen auch die geplante Abstimmung in Sachen Apotheken-Stärkungsgesetz. Insbesondere in der Unionsfraktion spricht man inzwischen immer häufiger davon, dass eine verbindliche Stellungnahme der EU-Kommission frühestens im Dezember vorliegen dürfte.
Inzwischen wird in der Großen Koalition sogar schon für den Fall geplant, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz überhaupt nicht durchkommt. Denn dass Brüssel das von Spahn geplante Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V ablehnt und Widerstand ankündigt, ist nicht ausgeschlossen. Es gibt aber einige Passagen in dem Gesetz, die Union und SPD offenbar auf jeden Fall retten wollen, dazu gehört auch der Plan, dass es in Apotheken Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen geben soll.
Dieses Projekt soll nun ins Masernschutzgesetz verlagert werden. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt bereits vor. Auch das Masernschutzgesetz ist nicht unumstritten, allerdings sind die Hürden hier überbrückbarer als bei der Apothekenreform. Für den 18. Oktober ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen, im März 2020 könnte das Vorhaben in Kraft treten. Inhaltlich haben die Regierungsfraktionen nichts geändert an den Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. |
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