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DAZ aktuell
Rabattverträge sind nicht schuld
Arzneimittel-Lieferengpässe, Nr. 3
Anlass für die Pressemitteilung ist ein Positionspapier der Unionsfraktion. Unter anderem wollen CDU/CSU exklusive Ausschreibungen bei Rabattverträgen verbieten. Bei den Krankenkassen läuten die Alarmglocken. In seiner Pressemitteilung bezieht sich der vdek auf die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten Engpässe, die derzeit bei etwa 530 liegen. Der vdek kommentiert: „Tatsächlich nicht lieferbar war von den gelisteten Medikamenten jedoch eine wesentlich geringere Zahl. Und: Bei keinem einzigen der nicht lieferbaren Medikamente waren die Arzneimittel-Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen der Grund für den Lieferengpass.“ Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende beim vdek, meint: „Die Behauptung, Lieferengpässe hätten mit den Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen zu tun, entbehrt jeglicher Grundlage. [...] Tatsächlich helfen die Rabattverträge der Kassen, Lieferengpässe zu verhindern. Durch die vertraglichen Lieferverpflichtungen erhalten Arzneimittelhersteller eine bessere Planbarkeit, was letztlich die Liefersicherheit und damit die Versorgungssicherheit für die Patienten erhöht.“ |
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