Debatte

Zwei Seiten einer Medaille

Die Hilfsmittelversorgung verfluchen? – Das muss nicht sein, meint Thomas Platz

Die meisten Apotheker (63 Prozent) möchten ihren Patienten Hilfsmittel nur noch mit engem Bezug zur Arzneimitteltherapie abgeben, so das Ergebnis einer Umfrage auf DAZ.online. Mehr als 900 Leser beteiligten sich. Als weitere Antwortmöglichkeit gaben jeweils 18 Prozent an, dass sie einerseits weiterhin im Sinne der Patienten Hilfsmittel im gewohnten Umfang abgeben würden und andererseits sich am liebsten gänzlich aus dem Hilfsmittel­bereich zurückziehen wollen. Das Thema erhitzt derzeit die Gemüter. Blicken wir also mit etwas weniger Emotionen auf die Vor- und Nach­teile im Hilfsmittelmarkt.

Die oben genannte Online-Umfrage bildete ein Stimmungsbild ab, wie man es anders nicht hätte erwarten können. Doch Gesetzgeber und GKV-Spitzenverband werden unbeeindruckt bleiben: Ein Zurück in die Zeit ohne Präqualifizierung wird es vorerst nicht geben. Im Gegenteil – Bundes­gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich zum Ziel gemacht, die Qualität im Hilfsmittelbereich zu er­höhen, dazu gehören u. a. das bereits 2013 in Kraft getretene Patienten­rechtegesetz und jüngst die Abschaffung von Ausschreibungen. Von diesen Regelungen im Präqualifizierungsverfahren wird man bestimmte Berufsgruppen (wie die Apotheker) nicht ausnehmen. Auch eine Aufweichung des Kriterienkataloges wird es nicht geben. Der Katalog umfasst bekanntlich alle Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Bestimmte Produkte auszuschließen, weil sie üblicherweise in Verbindung mit einer anderen (Arzneimittel-)Therapie benutzt werden, widerspricht grundlegend dem Sinn des Verfahrens.

Foto: imago images/HRSchulz

Vor einigen Jahren sorgte eine Ausschreibung der DAK Gesundheit für Auf­sehen: Alle Versicherten sollten Inhaliergeräte für ihre Kinder von nur einem Leistungserbringer aus Jena erhalten. Die Folgen: Aufgebrachte und verzweifelte Eltern standen in den Apotheken und baten trotzdem um eine Versorgung oder um Einweisung auf die Geräte vom Versender.

Doch zu denken gibt einem auch die Antwort der Umfrageteilnehmer, man wolle weiterhin im Sinne der Patienten Hilfsmittel abgeben. Wirklich um jeden Preis? Das mag zwar eine sehr soziale Einstellung sein, die aber im standespolitischen Sinne eher kontraproduktiv erscheint. Wir erinnern uns: Vor einigen Jahren sorgte eine Ausschreibung der DAK Gesundheit für Aufsehen. Alle Versicherten sollten Inhaliergeräte für ihre Kinder von nur einem Leistungserbringer aus Jena erhalten. Die Folgen: Aufgebrachte und verzweifelte Eltern standen in den Apotheken und baten um Versorgung oder um Einweisung auf die Geräte vom Versender. Viele Apotheker haben damals auf die DAK Gesundheit geschimpft und sich gleichzeitig dennoch um jeden einzelnen Fall gekümmert und bemüht. So wurden viele Probleme zugunsten der Krankenkasse gelöst, mit dem Ergebnis, dass die Ausschreibungen fortgeführt wurden. Auf Kassenseite sieht man nämlich letztendlich nur die Ergebnisse. In diesem Fall wurde die Versorgung der Patienten mit den benötigten Hilfsmitteln durch die Apotheken realisiert. Das „Warum“ und „Wie“ bleibt dabei außer Acht. Das will und kann die Kasse gar nicht sehen. Eine Extra-Vergütung gibt es dafür natürlich nicht.

Der Unmut aufseiten der Leistungserbringer ist in den letzten Monaten abermals gewachsen: Änderungen im 2011 eingeführten Präqualifizierungsverfahren unterteilen Hilfsmittel nun in vier Risikoklassen, und abhängig davon müssen erneut Nachweise vorgelegt werden und es blühen den Apotheken unter Umständen kostenpflichtige Überwachungsaudits im Zwei- bis Drei-Jahresrhythmus. Das führt fast zwangsläufig zu der grundsätzlichen Fragestellung, wie die weitere Entwicklung im Hilfsmittel­bereich sein wird und ob man sich als Apotheker gedanklich mit einem Ausstieg befassen sollte.

Will man die Apotheker aus dem Hilfsmittelbereich verdrängen?

Die Antwort lautet ganz eindeutig: Jein! Warum ist das so? Apotheken haben für die Krankenkassen einen enormen Vorteil: Es gibt sie fast überall, wesentlich häufiger als Sanitätshäuser. Fragt ein Patient bei seiner Kasse, wo er sein Rezept für ein Blutdruck- oder Inhaliergerät einlösen kann, gibt es bestimmt in der Nähe eine Apotheke, an die der Patient verwiesen werden kann. Eine flächendeckende Versorgung ist – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – also ge­währleistet.

Doch ansonsten sind viele Apotheken für die Kassen oft ein Ärgernis: Kostenvoranschläge kommen noch häufig per Fax statt elektronisch und sind schlecht lesbar. Dazu sind sie in den meisten Fälle sogar überflüssig, weil das Hilfsmittel genehmigungsfrei abgerechnet werden könnte. Hinzu kommt, dass Rezepte immer noch falsch bedruckt werden, teilweise mit Pharmazentralnummern oder den falschen Hilfsmittelnummern. Vertragsinhalte sind unbekannt, genauso ob man überhaupt Vertragspartner und präqualifiziert ist. Und das, obwohl die Apothekerverbände alles tun, um ihre Mitglieder hierüber zu informieren. Es gibt Clearingstellen, das Online-Vertragsportal, Schulungen, regelmäßige Rundfaxe und auch die EDV wird penibel gepflegt.

Fragwürdige Vertragsverhandlungen

Aber auch die Apothekerverbände müssen sich die Frage gefallen lassen, mit welcher Einstellung sie in Verhandlungen gehen und ob sie dabei wirklich das Optimum für ihre Mitglieder herausholen. Da werden Verträge unterschrieben, die eine Verpflichtung zum elektronischen Kostenvoranschlag vorsehen, ohne dass diese Möglichkeit überhaupt technisch genutzt wird. Apotheken müssen laut Vertrag dem Kostenträger per Excel-Tabelle gemeldet werden, was dazu führt, dass in sämtlichen Geschäftsstellen der Apothekerverbände unzählige Stunden damit verbracht werden, Daten aus Faxen in Tabellen einzu­pflegen. Dementsprechend war die Resonanz in der Apothekerschaft auf verhandelte Hilfsmittelverträge, ähnlich wie jetzt beim aktuellen Arzneimittel-Rahmenvertrag.

Mitunter entsteht auch der Eindruck, als ob das Argument der flächendeckenden Versorgung in den Vertragsgesprächen nicht optimal genutzt wird und als ob die Hilfsmittelversorgung eine eher lästige Nebensache sei, die man zwar auch „irgendwie“ abdeckt, aber im Prinzip unbedeutend sei und hinter der man eigentlich nicht wirklich stehe.

Möglicherweise ist diese Situation genau das Ergebnis der Einstellung, dass man Hilfsmittel eher gezwungener­maßen abgibt, aber nicht aus Überzeugung und wirtschaftlichen Gründen. Man befasst sich mit der Thematik, um ein Alleinstellungsmerkmal zu haben und weil man Patienten – die man beispielsweise schon viele Jahre kennt – weiterhin vollumfänglich versorgen möchte. Wenn jedoch die Verträge nicht genau bekannt sind, werden vielleicht unnötige Kostenvoranschläge gestellt oder es passieren Fehler, die Zeit und Geld kosten.

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Hilfsmittel nur noch mit engem Bezug zur Arzneimitteltherapie abgeben? Da werden Gesetzgeber und GKV-Spitzenverband höchstwahrscheinlich nicht mitspielen.

Pflege – ein Zukunftsthema mit viel Potenzial

Auch das wirtschaftliche Potenzial der Hilfsmittelversorgung wird häufig nicht völlig ausgeschöpft (Stichwort: Aufzahlungen). Die Sanitätshäuser leisten den Versicherten meistens vertragskonform eine aufzahlungsfreie Versorgung und bieten optional eine höherwertige Versorgung mit Aufzahlung. Die Höhe der Aufzahlung ist vertraglich nicht festgelegt und alleinige Sache zwischen Patient und Leistungserbringer. Ein anderes Thema ist der Vertrag für Pflegehilfsmittel. Nicht mal allen pflegebedürftigen Patienten ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro bekannt – mit Sicherheit ist das bei den Apothekeninhabern und ihren Mitarbeitern ähnlich. Dabei ist der Vertrag über Pflegehilfsmittel der einzige, der für alle Kassen gilt und er muss nur einmal für den kompletten Versorgungszeitraum pro Patient genehmigt werden. Für die Abgabe ist eine Präqualifizierung notwendig, es handelt sich um den Versorgungsbereich 19B8. Hier liegt also noch ganz viel Potenzial – ­sowohl ökonomisch als auch im Sinne einer allumfassenden Versorgung. Denn auch die Patienten, die aktuell von Versendern per Post mit ihren Pflegehilfsmitteln versorgt werden, würden diese Produkte – wie ihre Arzneimittel – bestimmt lieber über die Apotheke beziehen. Es ist kein Geheimnis, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten – also alle Patienten mit einem Pflegegrad – aufgrund des demografischen Wandels weiter zunehmen wird. Generell empfiehlt es sich bei Antragstellung, die Präqualifizierung für möglichst viele Hilfsmittelgruppen zu erlangen. Spätere Antragsstellungen für einzelne Gruppe kosten noch mal zusätzlich Geld und bedeuten auch wieder zusätzlichen Aufwand.

Lohnt sich die Hilfsmittelversorgung noch?

Welche Kosten kommen denn nun konkret im Rahmen einer Präquali­fizierung auf die Apothekeninhaber zu? Die apothekereigene Agentur für Präqualifizierung (AfP) beispielsweise beziffert die Kosten für einen Erst- oder Folgeantrag einmalig in Höhe von 175 Euro. Außerdem werden mitunter kostenpflichtige Nachweise gefordert, wie beispielsweise Grundbuchauszüge. Hinzu kommen die Kosten für die zwei Audits, die in den fünf Jahren vorgenommen werden müssen, in Höhe von jeweils 95 Euro. In der Summe entstehen also Kosten in Höhe von etwa 400 Euro, verteilt auf fünf Jahre. Pro Jahr macht das also ca. 80 Euro. Im Übrigen gibt die AfP eine Entgeltgarantie bis 2021.

Diese Kalkulation sollte einem also bewusst sein, bevor man mit dem Gedanken spielt, sich wegen den Kosten für zwei Audits in Höhe von 190 Euro aus dem Hilfsmittelmarkt zu verabschieden.

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Noch bietet der Hilfsmittelmarkt Gewinnpotenzial und durch das Verbot der Ausschreibungen öffnen sich für alle Apotheken neue Perspektiven, meint Thomas Platz.

Hier ist vielmehr ein Umdenken an­gebracht: Wenn sowieso schon Fix­kosten für die Präqualifizierung entstehen, dann sollte man erst recht ver­suchen, die Erträge im Bereich der Hilfsmittel zu steigern. Dabei haben die Apotheken den großen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu Sanitätshäusern und anderen Anbietern, dass sie schon jetzt aufgrund der Arzneimittelversorgung eine Anlaufstelle für (potenzielle) Hilfsmittel-Patienten sind. Darüber ­hinaus machen sie schon durch die räumliche Nähe und existierenden Kontakte zu Verordnern auf sich aufmerksam.

Fazit

Natürlich ist die Verschärfung der Präqualifizierung durch zwei Audits ärgerlich. Und ja, wahrscheinlich wird dadurch kein einziger Patient besser versorgt werden. Wer vorher schlecht versorgt hat, der wird dies auch weiterhin tun. Wichtiger wäre eine bessere Überwachung im Einzelfall. Für diese Entwicklung können aber weder die Apothekerverbände noch die Präqualifizierungsstellen, wie die AfP, etwas und es wird auch keine Handhabe dagegen geben. Zugute halten muss man diesen, dass sie versuchen, allen Apotheken jede nur mögliche Hilfe zur Verfügung zu stellen. Aber immer noch werden diese Hilfen nicht umfassend genutzt. So gibt es Apotheken, die die Dienste der Clearingstelle nicht nutzen, obwohl sie im Rahmen der Vergütung an den Verband dazu berechtigt wären. Eine weitere Empfehlung ist die Verbesserung der internen Kommunikation: Jeder Mitarbeiter, der sich mit Hilfsmitteln befasst, sollte wissen, für welche Verträge eine Vertragspartnerschaft existiert und für welche Hilfsmittel eine Präqualifizierung besteht. Alternativ dazu muss die Möglichkeit existieren, dass alle Mitarbeiter dies schnell und unkompliziert, idealerweise am Kassen-PC, nach­schauen können.

Immer noch bietet der Hilfsmittelmarkt Gewinnpotenzial. Die Zahl der Hilfsmittelverordnungen steigt kontinuierlich an und durch das Verbot der Ausschreibungen öffnen sich für alle Apotheken neue Perspek­tiven, sich beispielsweise im Bereich der Inkontinenzversorgung zu etablieren. Ein konsequenter Einsatz moderner EDV, interne Kommunikation und die Nutzung der Verbandsangebote helfen sehr, den nötigen Aufwand so gut es geht zu minimieren.

Im Umkehrschluss gilt aber auch: Wenn ein Vertrag oder eine bestimmte Produktgruppe nicht wirtschaftlich ist, macht es ökonomisch (und auch standespolitisch) Sinn, diesem bewusst nicht beizutreten oder auch zu kündigen. |

Autor

Thomas Platz hat sowohl für Kostenträger als auch Leistungserbringer und für den Hessischen Apothekerverband im Bereich der Hilfsmittelverträge gearbeitet. Er schult in Apotheken vor Ort rund um das Thema Hilfsmittel.

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