Adexa-Info

Gute Argumente für drei Jahre PTA-Ausbildung

Anhörung zum PTA-Reformgesetz im Gesundheitsausschuss

Bei der PTA-Ausbildung darf nicht an Zeit gespart werden, denn es geht um die sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung! Die erforderliche Verlängerung der Fachschulzeit betonte ADEXA auch noch einmal gegenüber den Gesundheitsexperten der Bundestagsfraktionen.

Am 23. Oktober 2019 fand in Berlin eine einstündige Befragung von acht Sachverständigen zum PTA-Reformgesetz durch die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag statt. Dabei hatten die Vertreter von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und AfD je nach Fraktionsgröße ein bestimmtes, festes Zeitkontingent für ihre Fragen. Diese bezogen sich untern anderem auf vorab schriftlich eingereichte Stellungnahmen von ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände/Deutscher Apothekerverband (DAV), ADEXA, Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta), Deutscher Pharmazeutischer Gesellschaft (DPhG, AG Theoretische und praktischen Ausbildung), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Verdi.

Ein zentrales Thema war die Ausbildungsdauer, die im Gesetzentwurf weiterhin mit 2,5 Jahren vorgesehen ist. Das gefällt der ABDA, während unter anderem BVpta, ADEXA und Verdi für drei Jahre plädieren. Hier hakten diverse Bundestagsvertreter mit ihren Fragen ein. Ein Detail aus den Statements: Die DPhG sorgt sich offenbar, dass Eltern von PTA-Schülern bei einer Verlängerung sechs Monate mehr an Miete bezahlen müssten – und deshalb die Ausbildungszahlen sinken könnten.

Foto: Screenshot Bundestags-TV

ADEXA-Vorstand Andreas May bei der Anhörung zum PTA-Reformgesetz.

ADEXA-Vorstand Andreas May nach der Anhörung: „ABDA und DAV geben vor, genau zu wissen, was den PTA-Nachwuchs bewegt. Das finde ich anmaßend. Genauso, wenn deren Vertreterin im Gesundheitsausschuss vor Politikerinnen und Politikern von ‚den Mädchen‘ spricht, wenn sie die PTA-Schülerinnen und Schüler am Ende der schulischen Ausbildung meint. Wer junge Erwachsene – Frauen wie Männer – so überheblich klein redet und klein halten will, offenbart eine veraltete, diskriminierende Mentalität, die eigentlich in dieser apothekerlichen Standesvertretung schon längst überwunden sein sollte.“

Zum Glück seien von vielen Seiten während der Anhörung treffende und überzeugende Gründe für eine Ausbildungsverlängerung genannt worden – und kaum stichhaltige dagegen, so das Fazit von May. Das gelte auch für den als Einzelsachverständigen geladenen Schulleiter Peter Lehle vom Kreis­berufsschulzentrum Ellwangen, der die organisatorischen Probleme einer 30-monatigen schulischen Ausbildungsphase für durchaus lösbar hält. May: „In Lehles Ausführungen wurde deutlich, dass es primär um den Beruf und den Bedarf in der beruflichen Praxis gehen muss – und erst nachgeordnet um die Anpassungsleistungen, die PTA-Schulen nach der Reform erbringen müssen.“

Er appelliere nun noch einmal eindringlich an die Fraktionsvertreter, so May: „Setzen Sie sich bitte im weiteren Gesetz­gebungsverfahren für eine dreijährige PTA-Ausbildung ein! Nur so schaffen wir genügend Zeit für diejenigen Fachkenntnisse, die Patienten und Kunden in der Apotheke von kompetenten PTA erwarten dürfen: in der Beratung und Abgabe von rezeptpflich­tigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, in der Rezeptur und Defektur, im Labor, aber auch unterstützend im Bereich Medikationsmanagement.“

Kompetenzen ausweiten

Wichtig war den Gesundheits­politikern auch das Thema Kompetenzübertragung und Befreiung von der Aufsichtspflicht bei pharmazeutischen Tätig­keiten. Dazu der ADEXA-Vorstand: „Die PTA-Berufsgruppe bei ADEXA hat sich seit langer Zeit klar positioniert: Wir wollen weg von der Arbeit „unter Aufsicht“ hin zu einer Arbeit „unter Verantwortung“ des Apothekers. Und es geht ganz klar nicht um eine Vertretungsbefugnis! Was uns außerdem wichtig ist: Die Kriterien müssen praxisnah sein und die Zusammenarbeit im Team fördern. Und sie müssen den PTA-­Beruf attraktiver machen.“

Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung

Nachgefragt wurde außerdem zu den Stichworten Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung. Erstere ist nicht im Gesetzentwurf geregelt. Bei Letzterer gibt es Forderungen, unter anderem vom Bundesrat und von Verdi, sie für die gesamte Dauer einer stärker praxisorientierten Ausbildung zu zahlen. Es bestand bei den Sachverständigen Konsens, dass die Schulgeldfreiheit – wie bei anderen Gesundheitsfachberufen auch – unerlässlich ist, um den PTA-Beruf für Schulabgänger aufzuwerten. Zur Ausbildungsvergütung fehlt dagegen bisher ein überzeugendes Modell zur Finanzierung für die Fachschulzeit. |

sjo

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.