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SPD-Fraktion sieht Änderungsbedarf bei PTA-Reform
Längere Ausbildung, stärkere Einbeziehung von Klinikapotheken
Mit dem im August vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein PTA-Reformgesetz sollen insbesondere die Ausbildung und das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) modernisiert werden. Zudem sind unter gewissen Voraussetzungen weitergehende Kompetenzen für die Berufsgruppe vorgesehen. An der Ausbildungsdauer und -struktur hält der Gesetzentwurf fest: Es soll bei zwei Jahren Schule und anschließend einem halben Jahr praktischer Ausbildung in der Apotheke bleiben. Nur die Inhalte sollen aktualisiert werden: An einigen Stellen wird gestrichen, um an anderen Platz für Neues zu machen. Doch gerade dieser Punkt ist einer der umstrittensten der Reform. Vor allem die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA machen sich schon lange für eine um ein halbes Jahr verlängerte Schulzeit stark. Dagegen halten die ABDA und die Lehrkräfte-Arbeitsgruppe in der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft eine solche Änderung für organisatorisch schwierig bis unmöglich. Sie glauben zudem nicht, dass eine längere Ausbildung den Beruf attraktiver machen kann.
Der Bundesrat wiederum fordert in seiner Stellungnahme zum – zustimmungspflichtigen – Reformgesetz sowohl Änderungen bei der Dauer als auch bei der Struktur der Ausbildung: Über mindestens drei Jahre sollen theoretische und praktische Abschnitte sich abwechseln. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zu den Ländervorschlägen erklärt, sie werde diese Forderung prüfen.
Was will die SPD?
Nun kommt zusätzlicher Druck aus der SPD: Nach Informationen von DAZ.online ist sich die AG Gesundheit der Bundestagsfraktion darüber einig, eine Verlängerung der Ausbildungsdauer und bestimmte Mehrkompetenzen in die Reformdiskussion einzubringen. Insbesondere die SPD-Abgeordnete Dr. Bettina Müller, in ihrer Fraktion zuständig für alle Fragen rund um Gesundheitsfachberufe, soll sich demnach für Änderungen an dem Gesetzentwurf stark gemacht haben. Sie hat drei Prüfbitten an das Bundesgesundheitsministerium formuliert.
Erstens: „Die PTA-Ausbildung sollte auf die für alle anderen Gesundheitsfachberufen bereits geltende Dauer von drei Jahren angehoben werden, um die notwendige Anpassung an veränderte Tätigkeitsschwerpunkte und die Integration zusätzlicher Ausbildungsinhalte ohne Wegfall oder Kürzungen an anderer Stelle vornehmen zu können“. Das BMG soll daher eine entsprechende Änderung der geplanten Reform prüfen.
Zweitens soll das BMG prüfen, ob es möglich ist, die Krankenhausapotheken als Ort und Träger der praktischen PTA-Ausbildung zu ergänzen – eine Forderung, die auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft aufgestellt hat. Laut Müller soll das BMG eine entsprechende Erweiterung des Krankenhausgesetzes um den PTA-Beruf und die dazu gehörige Finanzierung prüfen. Zur Erklärung heißt es: „Krankenhausapotheken sind für eine in die schulische Ausbildung integrierte praktische Ausbildung in besonderer Weise geeignet. Die Regelung erscheint darüber hinaus dazu geeignet, die Stellung der Krankenhausapotheke insgesamt sowie zukunftsweisende Modelle wie z. B. den Stationsapotheker zu stärken.“
Qualifizierte PTA sollen PTA ausbilden können
Die dritte Bitte: Das BMG soll prüfen, ob die Praxisanleitung während der praktischen PTA-Ausbildung nicht nur von Apothekern sondern auch „durch weiteres pharmazeutisches Personal“ durchgeführt werden kann, sofern das pharmazeutische Personal eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erfolgreich abgeschlossen hat und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt. Zur Erklärung heißt es: „Diese Regelung würde die Organisation der praktischen Ausbildung, insbesondere wenn diese in eine dreijährige schulische Ausbildung integriert wird, erleichtern und zudem PTA eine zusätzliche Aufstiegsmöglichkeit eröffnen.“
Modellversuchsklausel soll neue Strukturen ermöglichen
Dem Vernehmen nach wurde in der AG Gesundheit der SPD auch über die Struktur der Ausbildung diskutiert. Würde das sechsmonatige Apothekenpraktikum nicht in die dreijährige Ausbildung integriert, sondern wie bisher ans Ende angehängt, könnten Apotheker weiterhin fertig ausgebildete PTA anstellen. Dann müsste es aus SPD-Sicht aber eine Modellklausel geben, mit der die Integration des Praktikums oder möglicherweise sogar ein einjähriges Praktikum für ein paar Jahre erprobt werden kann.
Aus dem Lager der privaten PTA-Schulen hatte es zuletzt auch den Vorschlag gegeben, eine sechsmonatige Weiterbildung als Alternative zur Verlängerung zu etablieren. Diese Idee wird von der SPD dem Vernehmen nach aber abgelehnt. Aus Fraktionskreisen war dazu zu hören, dass Weiterbildung Ländersache sei und somit nicht über ein Berufsgesetz des Bundes geregelt werden könne.
Am vergangenen Dienstag sollte in einem Berichterstattergespräch im Bundesgesundheitsministerium geklärt werden, ob entsprechende Änderungsanträge formuliert werden. Zu welchem Ergebnis man hier kam, war zu DAZ-Redaktionsschluss noch offen. |
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