DAZ aktuell

Lagervorräte sind kein „Tabubruch“

vfa zu Lieferengpässen

ks/ral | Beim vfa finden die jüngsten Vorschläge zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz Anklang. Dass das BfArM künftig Lagervorräte bei Großhändlern und Herstellern anordnen können soll, sei „kein Tabubruch“, sagt vfa-Präsident Han Steutel.
Foto: BMS/Carolin Jacklin

Die Große Koalition diskutiert derzeit mögliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Vergangene Woche hat das Bundesgesundheitsministerium Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz vorgelegt – eine davon widmet sich der „Bekämpfung von Lieferengpässen“. Beim Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) treffen die Vorschläge auf Zuspruch: „Wir begrüßen, dass der Gesundheitsminister jetzt ein gezieltes Maßnahmenbündel plant“, sagte vfa-Präsident Han Steutel gegenüber DAZ.online. So ist es aus vfa-Sicht die „richtige Weichenstellung“, wenn nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestärkt und zur zentralen Steuerungseinheit bei Lieferproblemen werden soll. Auch ist für den vfa die angedachte Ermächtigung des BfArM, bei Problemen Lagervorräte bei Großhändlern und Herstellern anordnen zu können, „kein Tabubruch“. Steutel: „Gezielte Maßnahmen mit Blick auf den Einzelfall sind durchaus wirksam.“ Eine generelle – also höhere Bevorratung als eigentlich nötig – lehnt der vfa hingegen weiterhin ab. „Das wäre sehr aufwendig und ineffizient.“ |

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