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Pharmazierätetagung 2019 – Resolution
In DAZ 2019, Nr. 46, S. 76 war der Bericht zur Pharmazierätetagung 2019 abgedruckt. Die Resolution war nur auf DAZ.online einsehbar. In dieser Ausgabe veröffentlichen wir nun die Resolution im Wortlaut.
Resolutionen 2019 der APD
Einstimmig verabschiedet von der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands APD in Kassel am 9. Oktober 2019 anlässlich der Jahrestagung vom 6. bis 9. Oktober 2019.
Die APD betrachtet die öffentliche, inhabergeführte Apotheke vor Ort als die tragende und unersetzbare Säule in der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, die nicht durch andere Vertriebsformen gefährdet werden darf.
Deshalb wurden auf der Tagung folgende Punkte beschlossen (aus Vereinfachungsgründen wurde bei Berufsbezeichnungen die maskuline Form gewählt):
- Vorrang der Arzneimittelsicherheit
Die Gesundheit der Bevölkerung und die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln sind ein wertvolles Gut, das nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen werden darf. Merkantile Wettbewerbsinteressen dürfen nicht über dem Gesundheitsschutz stehen.
Der Umgang mit Arzneimitteln erfordert einen hohen Sicherheitsstandard. Deshalb ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung den Apotheken übertragen.
Diese Tätigkeit setzt die Abgabe von Arzneimitteln aus den öffentlichen Apotheken durch pharmazeutisches Personal unter Verantwortung eines approbierten Apothekers zwingend voraus. Jegliche Gesetzgebung muss diese Forderungen berücksichtigen.
Die Arzneimittelsicherheit darf nicht Convenience-Überlegungen geopfert werden.
- Plattformen
Die Ausgestaltung und das Betreiben digitaler Plattformen dürfen den rechtlichen Vorschriften, die die Apotheke betreffen, nicht entgegenstehen.
Insbesondere muss gewährleistet sein:
- Keine Bevorzugung einzelner Leistungserbringer
- Offen für alle Apotheken ohne Zugangsbeschränkung
- Keine Zuweisung, Steuerung, Lenkung oder Makeln von Rezepten, Bestellungen usw.
- Freie und unbeeinflusste Auswahl der Apotheke durch den Kunden
- PTA
Die PTA darf nach Auffassung der APD in allen, einschließlich externen, Betriebsräumen der Apotheke nur unter der Aufsicht eines persönlich anwesenden Apothekers arbeiten.
- Überwachung der „Grenzapotheken“
In den Niederlanden haben Versandapotheken an der Grenze zu Deutschland durch die niederländischen Behörden den Status „Grenzapotheken“ erhalten und sollen nach den Vorschriften des Landes überwacht werden, in das diese Versandapotheken hauptsächlich oder ausschließlich liefern. Diese Überwachung findet bisher nicht statt. Die APD fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass auch diese Versandapotheken in die Überwachung mit einbezogen werden, um die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
- Lagertemperatur § 4 Abs. 2d ApBetrO
In der Apotheke ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperatur für Arzneimittel und Medizinprodukte sicherzustellen, zu überwachen, zu dokumentieren und diese Dokumentation zu archivieren (z. B. für Ziehschränke, Automat, Offizin, Kühlschrank, Rezeptur).
Dazu ist auch erforderlich, dass Ausmaß und Zeitspanne der Abweichungen von den vorgeschriebenen Lagertemperaturen festgestellt und aufgezeichnet werden. Zur Überwachung der Lagertemperaturen entsprechen nach Auffassung der APD kalibrierte Datenlogger, möglichst webbasiert, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Auch im Botendienst der Apotheke sind die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperaturen und ggf. deren Nachweis zwingend erforderlich.
- Identitätsprüfung Ausgangsstoffe § 11 Abs. 2 ApBetrO
Die Identitätsprüfungen für Ausgangsstoffe sind auch bei vorliegenden validen Prüfzertifikaten nach anerkannten pharmazeutischen Regeln durchzuführen. Die Prüfung der Eigenschaften reicht nicht aus. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen sind zu dokumentieren.
Die Qualität der durchgeführten Prüfungen ist auch ein Hinweis auf die Qualität der Apotheke.
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