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Aus den Ländern
Neue Notdienstordnung für Hamburg
AK Hamburg hat die gleichmäßige Versorgung der Bürger im Blick
Zunächst berichtete Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen über die Entwicklung zum Apotheken-Stärkungsgesetz und zum Digitale-Versorgung-Gesetz. Dann blickte er auf die ablaufende Amtsperiode des Vorstands zurück. Dabei betonte er die Umstrukturierungen in der Geschäftsstelle und die neu aufgestellte Kommunikation. Dagegen kritisierte er die Arbeit der ABDA-Spitze im Zusammenhang mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz (siehe DAZ 2019, Nr. 47, S. 17). Siemsen tritt zur Wiederwahl an.
Abschaffung der Spätdienste
Zum Notdienst erinnerte Siemsen daran, dass die Kammerversammlung im Juni mit großer Mehrheit für die Abschaffung des Spätdienstes gestimmt hatte. Derzeit versehen alle Hamburger Apotheken innerhalb von 48 Tagen jeweils einen vollständigen Nachtdienst und einen Spätdienst bis 22 Uhr. Die Spätdienste werden nicht aus dem Notdienstfonds honoriert. Siemsen berichtete, dass die Geschäftsstelle, das Präsidium und der Notdienstausschuss sich mit zahlreichen Modellen zur Neuregelung beschäftigt hätten. Daraufhin habe der Vorstand eine neue Notdienstordnung beschlossen. Kammergeschäftsführerin Ena Meyer-Bürck stellte diese vor und erklärte, dabei seien die Fahrwege des Nahverkehrs und die vorgegebene Maximalentfernung zur Apotheke von sieben Kilometern so gut wie möglich berücksichtigt worden. Sie betonte, dass die Notdienste auch unabhängig von der Abschaffung des Spätdienstes spätestens ab 2021 neu hätten verteilt werden müssen. Denn in den äußeren Bezirken hätten Politiker und Patienten die Entfernung zur Notdienstapotheke oft als zu groß empfunden. Nach einigen Apothekenschließungen seien die Notdienste insbesondere südlich der Elbe immer schwerer zu organisieren.
Entlastungen und Belastungen
Nach der neuen Regelung werden die 261 Apotheken im Innenbereich alle 48 Tage einen Notdienst versehen. Sie werden entlastet, weil ihre Spätdienste ersatzlos entfallen. Dagegen werden die 137 Apotheken im Randbereich künftig alle 24 Tage einen vollen Notdienst leisten. Sie werden belastet, weil ihre Spätdienste durch volle Nachtdienste ersetzt, dann aber auch honoriert werden. Die meisten Apotheken werden damit entlastet, aber in der Versammlung wurde argumentiertet, dies sei ungerecht. Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen gestand dies ein, aber dies sei auch bei allen alternativen Plänen so. Meyer-Bürck betonte, es gehe um eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung, nicht um die Solidarität zwischen den Apotheken. Die Apotheken in der Innenstadt sollten nicht zu einer Überversorgung verpflichtet werden, um alle gleich zu behandeln. In der Diskussion wurden die Unterschiede zwischen der dicht besiedelten City und den Außenbereichen deutlich. Für so verschiedene Sachverhalte seien unterschiedliche Lösungen nötig – so wie es in Flächenstaaten mit Großstädten und ländlichen Regionen selbstverständlich ist.
Interessen von Bevölkerung und Apothekern abgewogen
Auch die Kritiker gestanden zu, dass die Kammer sich große Mühe gemacht habe und dass die Lösung recht gut sei. Doch offenbar hatten viele erwartet, dass bei der Kammerversammlung noch Einfluss auf die neue Notdienstordnung genommen werden könnte und die Kammer sie erst danach verabschieden würde. Doch Siemsen erklärte, das Heilberufekammergesetz sehe diesen Einfluss nicht vor. Für diese hoheitliche Aufgabe sei die Kammerversammlung nicht zuständig. Die Kammer müsse die Interessen der Bevölkerung und der Apotheker berücksichtigen. Außerdem habe er bei der Abstimmung über die Abschaffung der Spätdienste deutlich darauf hingewiesen, dass diese nicht ersatzlos entfallen könnten und daraufhin eine ganz neue Regelung nötig würde. Meyer-Bürck betonte, man habe versucht, die Wünsche der Apotheker zu erfüllen und dies sei weitgehend gelungen. Einige Apotheker hatten einen Antrag eingebracht, um die Abschaffung der Spätdienste rückgängig zu machen. Der Hauptantragsteller zog diesen jedoch zurück, weil der Antrag für 2020 ohnehin keine Wirkung mehr gehabt hätte. Kammervizepräsidentin Dr. Dorothee Dartsch schlug vor, im Jahr 2020 Erfahrungen mit der neuen Notdienstordnung zu sammeln und mögliche Änderungswünsche dann in einem neuen Antrag zu formulieren.
Berufsordnung geändert
Außerdem stellte Meyer-Bürck den Jahresabschluss 2019 und den Haushalt 2020 vor. Die Beiträge bleiben gegenüber 2019 unverändert. Da die Berufsordnung zuletzt 2001 angepasst wurde, beschloss die Kammerversammlung umfangreiche Änderungen, mit denen vielfach die Musterberufsordnung der Bundesapothekerkammer übernommen wird. |
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