Aus den Ländern

TI, VOASG, IMPP – und die Lieferengpässe

8. Sitzung der 16. Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg

STUTTGART (eda) | In der Herbstsitzung der Delegierten in der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ging es wie immer um den Rechnungsabschluss für das vorherige Jahr sowie die Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste – inklusive der Festsetzung der Beiträge und Umlage. Doch darüber hinaus tauschten sich die Delegierten sehr rege über die unzähligen aktuellen Themen aus – von der Apothekenreform über die Weiterentwicklung der Approbationsordnung sowie des PTA-Berufes bis hin zum E-Rezept und der damit zusammenhängenden Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI).

Mit Blick auf das Jahr 2020 befindet sich für die Apothekerinnen und Apotheker derzeit so einiges im Wandel – und in der Schwebe. Die Apotheken werden sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden müssen. Das E-Rezept wird eingeführt, und durch die veränderten Botendienstregelungen könnten sich ganz neue Herausforderungen im Patientenkontakt ergeben.

Erst GERDA, dann Impfen

Anfang November hat die Apothekerschaft in Baden-Württemberg mit dem E-Rezept-Projekt GERDA (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) ein deutliches Zeichen gesetzt, dass man sich der digitalen Zukunft im Gesundheitssystem nicht verschließen möchte. In den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können Vor-Ort-Apotheken die elektronischen Verordnungen der zuvor telemedizinisch behandelten Patienten nun auslesen und beliefern. Ein Umstand, den die Kammer und auch der Landesapothekerverband in den letzten Wochen sehr prominent in den Publikumsmedien platzieren konnten. Nach der Landespressekon­ferenz am 7. November, an der auch Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) teilnahm, berichteten neben der lokalen Presse deutschlandweit die Medien über die ersten E-Rezepte in den Stuttgarter und Tuttlinger Apotheken.

Foto: LAK Baden-Württemberg

Dr. Günther Hanke

Genauso offen und vorausschauend wolle man auch die geplanten regionalen Modellvorhaben der Grippeimpfungen in den Apotheken im Bundesland annehmen. Kammerpräsident Dr. Günther Hanke ist sich sicher, dass diese neue Dienstleistung auch früher oder später von der Ärzteschaft akzeptiert wird. Er erinnerte auf der Kammerversammlung am 27. November in Stuttgart in diesem Zusammenhang an die Einführung der Blutdruckmessungen in den Apotheken, bei denen sich auch viele Mediziner zu Anfang kritisch geäußert hätten – zumal es sich damals noch um eine vergütete Tätigkeit in den Arztpraxen handelte. Die mit den E-Rezepten immer wieder diskutierte Frage nach einem Makelverbot für Dritte beantwortete Kammerpräsident Hanke damit, dass diese Forderung von Seiten der Apothekerschaft im Beirat der Gematik eingebracht worden sei, die für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) und die Etablierung des E-Rezeptes ver­antwortlich sei. Außerdem hätte das Makelverbot immer höchste Priorität und wäre beispielsweise ein fester Bestandteil des Modellprojektes GERDA.

Neue Botendienstregelung

Kammerjustiziar Uwe Kriessler referierte ausführlich über die Neuregelungen des Botendienstes, die aus dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ausgegliedert wurden. Seit Ende Oktober ist der Botendienst nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt – der Kundenwunsch rechtfertigt bereits eine solche Lieferung. Die Apotheke muss jedoch weiterhin für eine pharmazeutische Beratung sorgen – im Zweifel auch auf telefonischem Weg. Kriessler zeigte auf, inwiefern sich die Neuregelung vom Arzneimittelversandhandel abgrenzt. So müsse der Botendienst mit apothekeneigenem, durchgehend weisungsgebundenem Personal erfolgen. Außerdem sei damit nicht der „Grundsatz der Präsenzapotheke“ ausgehebelt. Zwar könne der Kunde die Bestellung auch online oder telefonisch auslösen, doch der Berufsstand sollte aus standespolitischen und ethischen Gründen darauf achten, dass man immer noch die Institution Apotheke mit der Dienstleistung in Verbindung bringt.

Lieferengpässe: Anreize statt Strafen

Das aktuelle Thema Lieferengpässe schilderten einige Delegierte aus ihrer Sicht. Es wurde die Situation sowohl in den Kliniken als auch in den öffentlichen Apotheken thematisiert. Die Auseinandersetzung von Verbänden und Kammern sei ein Schwarzer-Peter-Spiel, das ewig weitergehe, so die Meinung eines Vorstandsmitglieds. Präsident Hanke ergänzte, dass er deshalb keine „runden Tische“ favorisiere. Die Argumente und Lösungs­vorschläge wären alle bekannt und unzählige Male rekapituliert worden. Statt die Hersteller bei Lieferausfällen zu bestrafen, rät Hanke, vermehrt auf ein Anreizsystem zu setzen. Eine Lösung wäre, dass wichtige Arzneimittel wieder in Europa hergestellt werden und man als Land oder Kommune entsprechende Flächen definieren sollte.

Apobank-Plattform kommt nicht gut an

Vom Treffen der Heilberufekammern in Baden-Württemberg berichtete Hanke, dass man sich über die von der Apobank-Tochter Naontek gegründete Plattform Univiva ausgetauscht hätte. Univiva ist seit diesem Sommer online und richtet sich an die rund 450.000 Apobank-Kunden und weitere Ärzte sowie Apotheker in Deutschland. Derzeit werden über sie Fort- und Weiterbildungen für die Heilberufler zuzüglich Reise- und Übernachtungsmodalitäten angeboten. Perspektivisch sollen Heilberufler alles, was sie für ihren Job brauchen, auf dieser Plattform finden, wie Vernetzung, Personalgewinnung, Steuerberatung oder die Apo­theken- und Praxisvermittlung.

Beim Heilberufekammertreffen in Baden-Württemberg wäre man zu dem Schluss gekommen, dass das Angebot derzeit die Erwartungen nur bedingt erfüllen könnte.

Foto: LAK Baden-Württemberg

Zwei Themen rund um die Approbation

Nach wie vor bemüht sich die Landesapothekerkammer darum, eine Approbationsbehörde zu werden. Hanke ist zuversichtlich, dass der aktuelle Prozess von Erfolg gekrönt sein wird. Eine anwesende Vertreterin des Ministeriums äußerte sich zwar nicht konkret, skizzierte jedoch auf, dass am Vorgang der Approbationsausstellung viel hänge, was auf den ersten Blick nicht erkennbar wäre, und dieser Wechsel daher nicht einfach sei.

Die Approbationsordnung für Apotheker soll nach fast zwei Jahrzehnten novelliert werden. Dafür hat sich vor zwei Wochen die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) ausgesprochen. Fächer wie Pharmakologie und Klinische Pharmazie sollen für das Studium an Bedeutung gewinnen und die Ausbildung insgesamt praxisbezogener werden. Auch das Staatsexamen soll nach Ansicht der BAK etwas überarbeitet, jedoch nicht wesentlich verändert werden. Deutlichere Worte hört man dagegen aus Baden-Württemberg: Hanke fordert, dass sich das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zukünftig ganz aus den Prüfungen heraushalten soll. Statt MC-Tests sollte es seiner Meinung nach deutschlandweit mündliche Prüfungen geben – nach dem Vorbild Tübingen und Heidelberg, wo seit Jahren bereits alternative Prüfungsverfahren existieren, die vom Sozialministerium genehmigt wurden.

TI-Anbindung der Apotheken

Bis zum 30. September 2020 müssen sich alle Apotheken in Deutschland an die TI anschließen. Dafür müssen die Betriebe aufrüsten: Sie brauchen Hardware, einen Konnektor und Kartenleseterminals sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionenkennung, die SMC-B-Karte. Da entsprechende Konnektoren und Kartenleseterminals aktuell noch zertifiziert werden, können die Apothekenleiter vorerst nur die Karten bestellen, und dies soll voraussichtlich ab Ende November oder Anfang Dezember möglich sein. Kriessler verdeutlichte, dass man die Dauer der Bestellung von SMC-B-Karte und elektronischem Heilberufsausweis nicht unterschätzen dürfe. Nach der elek­tronischen Antragsstellung über die Homepage der Landesapothekerkammer werde ein entsprechender Vorgang bei einem Vertragspartner ausgelöst, der die Karten dann produziert. Mittels Postident-Verfahren wird dem Dienstleister ein Endnutzervertrag übermittelt. Bis zum Erhalt der Karten könnten – je nach Auftragsvolumen – vier bis sechs Wochen vergehen.

Eine Zeitspanne, die auch gilt, wenn beispielsweise elektronische Karten während des laufenden Betriebes defekt werden und nachbestellt werden müssen. In einer Apotheke mit mehreren Approbierten könnten sich die angestellten Apotheker untereinander aushelfen. Doch in sogenannten Ein-Mann- bzw. Ein-Frau-Apotheken, in denen theoretisch nur ein Heilberufsausweis vorhanden ist, könnte die Lage ernster werden.

Um diesen Zustand zu verhindern, empfiehlt die Kammer, wenigstens einen Ersatz-Heilberufsausweis bzw. eine SMC-B-Karte in der Apotheke zu lagern. Allerdings sind diese zusätz­lichen Kosten in der vom Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbarten Pauschale, die den Apotheken für die TI-Anbindung bereitgestellt wird, nicht inkludiert.

Hebesatz bleibt stabil

Die Kammerbeiträge wurden festgesetzt auf 216 Euro/Jahr für Approbierte mit mehr als 21 Wochenstunden, auf 132 Euro/Jahr für Approbierte bis 21 Wochenstunden und auf 75 Euro für Approbierte, die älter als 65 Jahre sind oder Alters-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten oder Versorgungsbezüge beziehen und den Apotheker­beruf nicht mehr ausüben können. Als Umlage für Apotheken wurde der Hebesatz von 0,095% bei­behalten. Der Haushaltsplan wurde angenommen. |

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