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Bis zum 22. Geburtstag auf Kassenrezept
Union und SPD wollen Erstattungsfähigkeit der Pille ausweiten
Die Große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte, wie auch Grüne, Linke und FDP, eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht. Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte.
Laut Nachrichtenagentur dpa haben sich Union und SPD nun jedoch auf einen Referentenentwurf geeinigt, der auf dem Kompromissvorschlag aufbaut. Demnach soll das Werbeverbot zwar bestehen bleiben, der Paragraf 219a erhält jedoch einen neuen Absatz, in dem eine zusätzliche Ausnahme festgelegt wird. Ärzte und Kliniken dürfen demnach öffentlich, zum Beispiel auf der eigenen Internetseite, darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.
Vorgesehen ist außerdem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei hormonellen Kontrazeptiva. Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr.
Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden. |
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