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Gesundheitspolitik
Kommt das VOASG bald ins Parlament?
Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde in den vergangenen Monaten zerpflückt: Ursprünglich gedacht war das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als umfangreiche Apothekenreform. Doch viele Regelungen, beispielsweise die Wiederholungsrezepte, die Apotheken-Impfungen und nun auch das geplante Zuweisungsverbot für E-Rezepte wurden in andere Gesetzesvorhaben überführt.
Warten auf Rx-Boni-Verbot und Dienstleistungen
Doch nach wie vor sind im Apotheken-Stärkungsgesetz zwei für die Apotheker wichtige Maßnahmen enthalten: Spahn will festlegen, dass GKV-Versicherten von EU-Versendern keine Rx-Rabatte mehr gegeben werden dürfen. Außerdem soll es erstmals von den Kassen vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geben.
Zuletzt war es sehr ruhig geworden um das Gesetzesvorhaben. Denn Spahn hatte einen Abstimmungsprozess mit der EU-Kommission gestartet. Der Grund: Innerhalb der Bundesregierung ist das Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich aus europarechtlichen Gründen höchst umstritten. Eine befriedigende Antwort hat das Bundesgesundheitsministerium dem Vernehmen nach bislang nicht bekommen. Nach der neuen Zusammensetzung der Kommission haben sich Spahn und der neue Binnenmarktkommissar Thierry Breton zwar schon getroffen. Man hört aber, dass Breton die Bundesregierung vertröstet und eine spätere Antwort angekündigt hat.
Nach Informationen von DAZ.online wollen sowohl Spahn als auch seine Fraktion nun aber nicht mehr länger warten. Offenbar hat es schon im Februar Gespräche gegeben, bei denen vereinbart wurde, das Gesetz zügig und zur Not auch ohne die Zustimmung der EU-Kommission in den Bundestag einzubringen, wo es dann von den Parlamentariern geprüft und gegebenenfalls beschlossen werden könnte.
Maag: Wichtig, dass das Verfahren vorankommt
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), bestätigte das gegenüber DAZ.online. Wörtlich sagte sie: „Ich habe mit dem Minister bereits im Februar verabredet, dass wir das Gesetz zeitnah ins Parlament einbringen wollen, auch wenn bis dahin noch keine abschließende Einschätzung der EU-Kommission dazu vorliegt, um die sich der Minister aber bemüht. Uns ist wichtig, dass das Verfahren jetzt vorankommt. Sollte sich die EU-Kommission dann zu einem späteren Zeitpunkt noch mit einer Äußerung melden, würden wir diese natürlich noch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens berücksichtigen.“ |
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