Gesundheitspolitik

Gegen den Engpass von Desinfektionsmitteln

Ausnahmeregelung erlaubt Eigenproduktion / ABDA-Präsident Schmidt appelliert an Apotheker

cha | Die Zeiten, in denen Apotheken mit Schildern an der Tür darauf aufmerksam machten, dass Desinfektionsmittel ausverkauft sind, gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an. Dank einer Ausnahmeregelung nach Art. 55 der EU-Biozid-Verordnung dürfen Apotheken nun in die Eigenproduktion von Desinfektionsmitteln einsteigen. Diese ist zunächst bis zum 31. August 2020 begrenzt. Dabei ist angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Ausgangsstoffen von Vorteil, dass diese keine Arzneibuchqualität haben müssen. Mittlerweile unterstützt auch die ABDA die Eigenherstellung von Handdesinfektionsmitteln. Nachdem sie zuvor trotz der Lieferengpässe bei Fertigprodukten keine rechtliche Möglichkeit dafür gesehen hatte, appelliert nun ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Videobotschaft an die Apotheker, die Produktion von Desinfektionsmitteln aufzunehmen. Damit lösten sie nicht nur das aktuelle Problem, sondern machten auch auf die Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken aufmerksam.

Lesen Sie mehr dazu auf Seite 8:

Apotheken dürfen Handdesinfektion herstellen

Schmidts Appell

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