Gesundheitspolitik

Bonpflicht: Bayern will Ausnahmen

Kein Beleg bei Kartenzahlung

cha | Auch wenn derzeit COVID-19 das alles beherrschende Thema zu sein scheint – bei seiner Sitzung am vergangenen Dienstag beschäftigte sich das Bayerische Kabinett auch mit der Bonpflicht. Und kam zu der Erkenntnis: „Die seit 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht geht in der jetzigen Form zu weit.“ Die Staatsregierung möchte daher mit einer Bundesratsinitia­tive erreichen, dass zusätzliche gesetzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden. So sollen Kleinbeträge bis 15 Euro von der Bonpflicht befreit werden. Außerdem – und vor allem das dürfte für die Apotheken von Bedeutung sein – soll die Belegausgabepflicht bei unbar abgewickelten Verkaufsvorgängen, zum Beispiel bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte, entfallen. Als Grund für die Bundesratsinitiative wird auf der Website der Staatsregierung angeführt, dass durch die geplante Nachsteuerung „sowohl Unternehmen als auch Umwelt erheblich entlastet“ würden, da ein Großteil dieser Belege wegen des geringen Interesses an einer Mitnahme heute direkt im Müll entsorgt werde. Bereits am vergangenen Freitag wurde der Antrag im Bundesrat behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. |

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