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- AZ 18/2020
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Gesundheitspolitik
Vorsicht bei Schnelltests!
Keine Antikörpertests auf SARS-CoV-2 an Laien abgeben
Jüngst informierte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker über das Risiko von Fehlanwendungen von Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2. Explizit wies die AMK darauf hin: „Die Testsysteme sind nur für den Gebrauch durch Fachpersonal vorgesehen.“ Zu kaufen gibt es die SARS-CoV-2-Tests im Internet. Und einige Apotheken haben sich bereits bevorratet.
DAZ.online hat beim Regierungspräsidium Tübingen nachgefragt, ob Apotheken die Abgabe dieser Tests überhaupt erlaubt ist. Die Antwort von Referatsleiter Dr. Michael Schmidt ist eindeutig: „Antikörper-Schnelltests, die rein für den Gebrauch durch Fachpersonal vorgesehen sind, dürfen an Laien zur Selbstanwendung nicht abgegeben werden“. Das regle eindeutig die Medizinprodukte Abgabe-Verordnung. Auch Apothekerkammern und -verbände informieren bereits entsprechend. Wer die Vorgaben missachtet, kann mit einem Bußgeld belegt werden – und das kann bis zu 30.000 Euro betragen. Theoretisch könnte das Robert Koch-Institut zwar Ausnahmen festlegen. Bislang gibt es aber keinen Hinweis, dass es dies plant.
Ein Ausweg ist es auch nicht, die Tests direkt am Kunden anzuwenden. So informieren Apothekerverband Rheinland-Pfalz und Apothekerkammer Sachsen-Anhalt: Bei der Durchführung derartiger Tests durch Apothekenpersonal handelt es sich um Tätigkeiten, die nach § 24 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Darüber hinaus dürfte die Testung von Patienten in der Apotheke als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde einzustufen sein. Es handle sich nicht um einfache Gesundheitstests, bei denen dem Patienten lediglich ein Messwert, ggf. in Verbindung mit einem Normwert, mitgeteilt werde. |
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