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Gesundheitspolitik
Ba-Wü: Bestände melden
COVID-19-Arzneimittelportal gegen Lieferengpässe
Anfang April sorgte eine Meldung der LAK Baden-Württemberg für Aufsehen im Apothekenmarkt. Die Kammer wies die Apotheken im Bundesland darauf hin, es sei damit zu rechnen, dass einige schwer erkrankte Corona-Patienten auch ambulant versorgt werden müssten. Die Apotheken sollten sich daher mit Morphin und sedierenden Arzneimitteln bevorraten. Konkret würden nicht nur in Kliniken Medikamente zur palliativmedizinischen Sedierung (beispielsweise Wirkstoffe wie Midazolam, Diazepam, Lorazepam, Levomepromazin, Phenobarbital, Propofol) benötigt, hieß es in dem Schreiben an die Apotheken. Die Bitte ging offenbar auf die Ärzte im Land zurück: Im Krisenstab hätten sich die Mediziner die Bevorratung der Medikamente gewünscht, hieß es.
Nun haben die Kammer und die Landesregierung in dieser Angelegenheit nachgelegt. Entwickelt wurde ein Internetportal, in das Apotheken fortan ihre Bestände an COVID-19-relevanten Arzneimitteln eintragen sollen. Auch Klinik-apotheken sollen integriert werden. Ziel ist es, schneller zu erfahren, wo welche Arzneimittel im Bedarfsfall erhältlich sind. In einer begleitenden Pressemitteilung heißt es, dass der Bedarf an bestimmten Arzneimitteln stark gestiegen sei seit Beginn der Corona-Pandemie. Hinzu kämen Lieferengpässe, die sich durch die derzeit hohe weltweite Nachfrage in Kombination mit Produktionsausfällen in China weiter verschärft haben.
Bedarfsgerechter Austausch soll ermöglicht werden
So ist laut Kammer aktuell bei vielen Apotheken ein Mangel an diversen Covid-19-relevanten Arzneimitteln zu verzeichnen. In anderen Apotheken hingegen würden die entsprechenden Arzneimittel nicht benötigt und es entstehe gegebenenfalls ein Überbestand. Dieser Problematik solle das Portal entgegenwirken. Der „bedarfsgerechte Austausch“ dieser Arzneimittel zwischen den Apotheken im Land würde somit ermöglicht. Um welche Wirkstoffe es sich dreht, ging aus der Pressemitteilung nicht hervor. Eine Frage von DAZ.online dazu wollte die Kammer nicht beantworten, diese Informationen würden intern behandelt, hieß es.
Das COVID-19-Arzneimittelportal steht den baden-württembergischen Apothekern laut LAK schon seit dem 24. April 2020 auf der Homepage der LAK (www.lak-bw.de) zur Verfügung. |
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