Gesundheitspolitik

Telefonische AU bis 18. Mai

ks | Der Gemeinsame Bundes­ausschuss hat die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärzte um wei­tere zwei Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre sonst am 4. Mai 2020 ausgelaufen. Nun gilt sie bis zum 18. Mai 2020. Demnach darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann einmalig telefonisch für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Tagen festgestellt werden. |

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