Wirtschaft

3000 Euro für die Basisausstattung

Telematik-Infrastruktur: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband treffen Vereinbarung über Refinanzierung der Ausrüstung

ks | Bis zum 30. September 2020 müssen die Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein. Welche Kosten sie dafür erstattet bekommen, darüber haben sich nun der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Damit der Anschluss an die TI gelingt, braucht die Apotheke die nötige Ausrüstung. Sie besteht aus einem Konnektor, Kartenlesegeräten, dem Heilberufsausweis (HBA) und der Institutionskarte (SMC-B). Was die beiden Karten betrifft, die der Authentifizierung von Apotheke und Apotheker/in dienen, so haben viele Landesapothekerkammern bereits mit der Ausgabe begonnen, andere wollen demnächst damit starten.

Etwas problematischer ist es mit der Anschaffung der Hardware. Zwar umwerben seit geraumer Zeit diverse Anbieter die Apotheken. Doch die zeigten sich bislang zögerlich – schließlich hatte auch der DAV zunächst geraten, abzuwarten. Der Grund: Es sei nicht sicher, ob die Krankenkassen diese Geräte finanzieren. Denn von der ersten Refinanzierungsvereinbarung – die aus formaljuristischen Gründen allerdings nie in Kraft getreten ist – seien diese gar nicht erfasst. Ein weiterer Schwachpunkt der 2018 geschlossenen Vereinbarung: Damals gab es noch keine echten Marktpreise. Schnell war daher klar: Es muss nachverhandelt werden – und das geschah auch. Im März kündigte der DAV den Landesapothekerverbänden schon einmal an, dass auch VSDM-Konnektoren mit E-Health-Update sowie Rechenzentrumskonnektoren refinanzierungsfähig sein werden.

Vergangenen Dienstag gab die ABDA bekannt, dass die neue Refinanzierungsvereinbarung stehe. Details nannte sie in ihrer Pressemitteilung nicht. Es hieß lediglich, die Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband regle die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte, ein Heil­berufsausweis, ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem. Zudem informierte die ABDA, dass die Abwicklung der Kostenerstattung über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV erfolgen wird.

Nach Informationen von DAZ.online stecken hinter der Vereinbarung folgende konkrete Pauschalen (jeweils umsatzsteuerfrei):

  • Für das Basispaket, bestehend aus einem Konnektor und zwei Lesegeräten mit den nötigen Smartcards und inklusive einer Installationsaufwandspauschale, erhalten die Apotheken 3032 Euro.
  • Zudem gibt es einmalig eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 378,15 Euro für die SMC-B und in Höhe von 449 Euro für den HBA.
  • In der Folge gibt es jedes Quartal eine Betriebskostenpauschale von insgesamt 210 Euro für den Zugang zur TI mittels VPN-Tunnel sowie den Konnektor und die Kartenterminals.

Mehr Kartenlesegeräte für größere Apotheken

Werden mehr als zwei Karten­lesegeräte benötigt, kommt eine gestaffelte Regelung zur Geltung, die sich an den Abgabemengen verschreibungspflichtiger Arzneimittel für GKV-Versicherte orientiert: Für Apotheken, die mehr als 20.000 Packungen im Jahr abgeben, gibt es Pauschalen für zwei weitere Terminals – und zwar jeweils in Höhe von 450 Euro. Bei einer Absatzmenge von 40.000 bis 80.000 Packungen darf diese Pauschale für vier Geräte berechnet werden. Aber auch weitere Terminals sind grundsätzlich möglich – allerdings werden mehr als zehn Geräte von den Kassen nicht finanziert.

Klar ist mit der neuen Verein­barung nun auch, für welche Konnektoren die Kassen aufkommen: Das sind neben den E-Health-Konnektoren, von denen es bislang keine zugelassenen gibt, nämlich auch VSDM-Konnektoren, die über ein Upgrade zum E-Health-Konnektor werden können – dies ist die Variante, die Apotheken derzeit vor allem angeboten wird.

Konnektor muss nicht in der Apotheke stehen

Aber auch Endgeräte, die nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen sind – Rechenzentrums-Softwarelösungen wie von Redmedical – sind vom Vertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband erfasst. Die Gematik führt derzeit auf ihrem Fachportal 15 Konnektoren für Apotheken auf, die bereits eine Zulassung haben.

Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten werden die Apotheken nun in Kürze von ihren Landesapothekerverbänden erhalten. Das Signal von ABDA und DAV ist aber deutlich: Jetzt können die Apotheken sicher die nötige Hardware erwerben.

Informationen rund um die TI in der Apotheke finden Sie zudem auf der Telematik-Webseite des Deutschen Apotheker Verlags (telematik.deutscher-apotheker-verlag.de). Hier können Sie auch Starterpakete sowie HBA und SMC-B bestellen. |

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