Gesundheitspolitik

Telefon-AU letztmals verlängert

ks | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärzte letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert. Dies entschied der G-BA am vergangenen Donnerstag nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage. Damit gilt ab dem 1. Juni 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Person arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Der G-BA hatte das Ende der Sonderregelung bereits für den 20. April geplant. Massive Kritik hatte ihn dann aber bewogen, die Frist nochmals zunächst bis 4. Mai zu verlängern. Nach einer weiteren Verlängerung bis 18. Mai soll nun zum Monatsende Schluss sein. |

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