In-vitro-Diagnostika in Apotheken

Labormediziner gegen Infektionsdiagnostik in Apotheken

Stuttgart - 30.10.2024, 10:44 Uhr

In-vitro-Diagnostika zur Testung auf SARS-CoV-2 dürfen in Apotheken durchgeführt werden, laut den Plänen des BMG sollen weitere Tests hinzukommen. (Foto: Ralf Geithe/AdobeStock) 

In-vitro-Diagnostika zur Testung auf SARS-CoV-2 dürfen in Apotheken durchgeführt werden, laut den Plänen des BMG sollen weitere Tests hinzukommen. (Foto: Ralf Geithe/AdobeStock) 


Eine Änderung im Infektionsschutzgesetz soll es ermöglichen, dass in Apotheken weitere Schnelltests vorgenommen werden dürfen, und zwar zum Nachweis von Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, Respiratorischen Synzytial Viren (RSV) und Rotaviren. Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin spricht sich gegen das Vorhaben aus.

Die Ampelfraktionen wollen den Arztvorbehalt für bestimmte Tests aufheben: Apothekenpersonal sowie Pflegefachpersonen sollen künftig patientennahe Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen durchführen dürfen.

Zunächst war eine entsprechende Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetz im Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz vorgesehen. Auch damals hatte der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin e. V. (ALM) das Vorhaben kritisiert. Nun findet sich die Regelung in einem Änderungsantrag zum Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Dieses wurde Ende September vom Bundeskabinett beschlossen und ist Mitte Oktober in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss beraten worden. Die ABDA hatte sich im Vorfeld positiv zu Impfungen und Testungen geäußert.

Mehr zum Thema

Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit als Omnibus

Apothekenreform in Scheibchen?

Stellungnahme zu Änderungsanträgen

ABDA lehnt favorisierte Apotheken ab

Entscheidung für Tests, Bewertung und Indikationsstellung nicht zu leisten

In einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag sprach sich der ALM sowie dessen Vorsitzender Michael Müller klar gegen das Vorhaben zu den Schnelltests unter anderem in Apotheken aus. Die heute verfügbaren Schnelltests (z. B. POCT zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus) seien wegen ihrer nicht ausreichenden diagnostischen Nachweisempfindlichkeit (Sensitivität) für die Diagnosestellung nicht geeignet. Die Entscheidung, ob ein Test durchgeführt werden soll, solle ärztlicherseits erfolgen, denn es gebe Gründe, einen Test nicht durchzuführen, heißt es von Seiten des ALM. Auch müsse das Ausbruchgeschehen erfasst und bewertet werden. Diese Dinge seien in der Apotheke nicht zu leisten, wie auch die ärztliche Beratung und die klinische Untersuchung, die stets zur Indikationsstellung von Laboruntersuchungen dazugehöre. Auch gebe es in Apotheken nicht die erforderlichen Infrastrukturen.

Der Verband beklagt in einer Stellungnahme, dass der Änderungsantrag im Ergebnis zu einer unangemessenen und sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung von Apothekerinnen und Apothekern sowie Pflegeeinrichtungen gegenüber Ärztinnen und Ärzten führe. Laut der Stellungnahme des Verbands seien Defizite im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung bei den betreffenden Erkrankungen weder bekannt noch belegt. Es bestehe kein Bedarf einer Öffnung der Versorgung für arztfremde Berufsgruppen.

„Zwingende Punkte zu regeln“

Für den Fall, dass der Gesetzgeber bei der beabsichtigten Regelung bleiben möchte, sieht der ALM zwingende Punkte, die es zusätzlich zu regeln gelte, in seiner Stellungnahme vor. Unter anderem die Aufnahme der Leiter von Apotheken und Pflegeeinrichtungen in § 8 des Infektionsschutzgesetzes, um sie zur Einhaltung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz zu verpflichten. Des Weiteren die Aufnahme von Apothekerinnen und Apothekern in den § 45 des Infektionsschutzgesetzes sowie die Verpflichtung der Apotheken zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung und der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des betrieblichen Arbeitsschutzes durch Einhaltung der Biostoffverordnung.


Julia Stützle, Apothekerin und Volontärin


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Festungsbau

von Thomas Kerlag am 31.10.2024 um 8:13 Uhr

Komischerweise geht bei den Ärzten immer einfach alles. Da wird man mal angelernt und ist plötzlich ein Chemielaborass.
Viel Tamtam war es ja auch bei der Pidana.
Letztendlich sieht man auch da wer am gründlichsten berät

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.