Gesundheitspolitik

Kommentar: Verbote allein reichen nicht

Christine Ahlheim

Dem vielfältigen Nutzen, den das E-Rezept sowohl den Patienten als auch den Leistungserbringern bieten kann, steht das große Risiko gegenüber, dass Verordnungen von interessierten Marktteilnehmern gezielt in bestimmte Apotheken bzw. zu EU-Versendern geleitet werden und somit das Recht der freien Apothekenwahl untergraben wird.

Die ABDA warnt seit Langem vor diesem Szenario und hat erreicht, dass der Gesetzgeber ein Makelverbot im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das demnächst im Bundestag beraten wird, verankern will. So weit, so gut. Doch die leidvollen Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade für die EU-Versender deutsche Gesetze oft nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Das dürfte beim Makelverbot nicht anders sein. Daher ist zu befürchten, dass mit der Einführung des E-Rezepts zahlreiche Aktionen starten werden, um die Verordnungen über die niederländische Grenze zu locken.

In ihrer Stellungnahme zum PDSG tut die ABDA daher gut daran, dass sie eine technische Lösung fordert, mit der das Makeln verhindert werden kann. Unterstrichen wird diese Forderung mit einer Videobotschaft des ABDA-Vizepräsidenten Mathias Arnold an alle Bundes­tags­abgeordneten; darin erklärt er u. a., dass eine solche technische Absicherung einfach zu be­werk­stelligen ist, und bietet ein weiterführendes Gespräch an.

Jetzt können die Politiker beweisen, wie ernst es ihnen tatsächlich ist. Wenn sie nicht nur die Apotheker ruhigstellen, sondern das Makeln wirksam verhindern wollen, dann sollten sie auch keine Probleme damit haben, eine technische Absicherung des Verbots in das Gesetz aufzunehmen.

Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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