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- AZ 25/2020
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Gesundheitspolitik
Nur ein HBA pro Apotheke?
Verbände erklären Kostenerstattung nur für Inhaber
Nach Informationen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) waren Anfang Mai die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband über die Refinanzierungsvereinbarung für die Kosten der TI noch nicht abgeschlossen. Offen war demnach bis zum Schluss, ob die Kostenübernahme für die elektronischen Heilberufeausweise nicht nur für die Apothekeninhaber, sondern auch für Filialapothekenleiter und weitere angestellte Approbierte gilt. Kurze Zeit später, am 12. Mai, gab die ABDA bekannt, dass sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine neue Refinanzierungsvereinbarung geeinigt haben, die keine HBA-Kostenerstattung für die Angestellten vorsieht. Die ABDA lässt nun über die Verbände erklären, warum in der jetzigen Phase nur der HBA des Inhabers pro Apotheke und sogar pro Filialverbund Sinn ergibt. In einem Schreiben des LAV, das der AZ vorliegt, heißt es: „Die Erstattung der Kosten für den HBA erfolgt nur für den Inhaber, da [dieser] im Kontext der Fachanwendung elektronischer Medikationsplan/AMTS ausschließlich zur Legitimierung der SMC-B benötigt wird.“ Mit der Institutionskarte (SMC-B) könne der Medikationsplan von der Gesundheitskarte gelesen und aktualisiert werden. Deshalb sei kein zusätzlicher HBA erforderlich – weder für Einzelapotheken noch für Filialverbünde.
Nochmalige Verhandlungen
Wenn nach und nach weitere TI-Fachanwendungen eingeführt werden (z. B. E-Rezepte), soll es laut ABDA nochmalige Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband geben. „Hier wäre die Refinanzierung des HBA für alle Berechtigten [...] und die erweiterte Ausstattung der Apotheken mit Kartenterminals zwingend notwendig“, heißt es im Schreiben des LAV Baden-Württemberg. |
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