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Gesundheitspolitik
„Wir stehen an einem Scheideweg“
CSU-Abgeordnete Emmi Zeulner will bis zum Schluss für das Rx-Versandverbot kämpfen
„Wir werden das Thema koalitionsintern diskutieren“, kündigt Zeulner im Interview mit DAZ.online an. Dabei möchte sie in die Debatte einbringen, dass es in dieser Diskussion eben nicht um eine Kleinigkeit gehe, sondern: „Wir stehen an einem Scheideweg. Denn wenn wir jetzt unser solidarisches Gesundheitssystem mit Boni-Gewährung verwässern, wird das späteren Generationen auf die Füße fallen.“ Daher lohne es sich für sie, „bis zum Schluss für das Rx-Versandverbot zu kämpfen“.
Für Zeulner gibt es viele gute Gründe für das Rx-Versandverbot: „Für mich war es immer das Mittel der Wahl, um auf den Wettbewerbsnachteil für die Vor-Ort-Apotheken zu reagieren.“ Einer der wichtigsten Beweggründe sei der Koalitionsvertrag, der vorsehe, „dass wir uns für das Verbot einsetzen werden“. Das dann auch zu tun, sei ein Zeichen von verlässlicher Politik.
Darüber hinaus betont Zeulner, dass die Corona-Krise nochmals verdeutlicht habe, wie wichtig der Einsatz für eine Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken vor Ort sei. „Denn die Apotheken sind ein Grund dafür, dass wir aus der Krise bisher so glimpflich wieder herausgekommen sind“, so Zeulner. Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten hätten die Apotheker durchgehend dafür gesorgt, „dass wir einen niedrigschwelligen Zugang zu jeder Tageszeit zu Heilberuflern hatten und haben“. Außerdem hätten sie innerhalb kürzester Zeit große Mengen Desinfektionsmittel hergestellt und sich einmal mehr „als absolut systemrelevant erwiesen“.
Herstellung in Deutschland, Versorgung aus dem Ausland?
Es gehe ihr, so Zeulner, aber auch um weitere politische Forderungen: „Wir können aus meiner Sicht nicht einerseits fordern, dass die Medikamentenherstellung aus Gründen der Versorgungssicherheit wieder nach Deutschland und Europa zurückgeholt werden soll und andererseits einen größeren Teil der Versorgung durch Versandhändler ins Ausland verlagern.“ Dabei handle es sich, wie das von der ABDA bei dem ehemaligen Verfassungsrichter Prof. di Fabio in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeige, keineswegs um Protektionismus, sondern um das Interesse der Bundesrepublik, die eigene Arzneimittelversorgung zu sichern und sie kontrollieren zu können. Zeulner stellt klar: „Der Staat hat einen Versorgungsauftrag an die Apotheken weitergegeben. Es ist also in seinem Interesse und auch in seiner Verantwortung, dass die Arzneimittelversorgung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Erster Ansprechpartner in der Arzneimittelversorgung müssen daher auch die Apotheken bleiben.“
Zeulner geht davon aus, dass „jede Lösung, die wir finden“, letztlich beklagt werde. Sie würde es auf ein weiteres Verfahren ankommen lassen. Es werde dann die entscheidende Aufgabe sein, „den Gerichten genügend Argumente für eine Legitimität des Versandhandelsverbots vorzulegen“. Dabei müsse deutlich werden, „dass wir in Deutschland bei der Arzneimittelversorgung ein komplexes ineinandergreifendes nationales System haben, das den Gesundheitsschutz der Bevölkerung als obersten Schutzzweck hat“. Es sei ein berechtigtes nationales Interesse, dass der Zugriff der EU in unser Gesundheitssystem eingeschränkt werde. |
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