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Gesundheitspolitik
Einigung zur Botendienstpauschale
Ab Ende September 2020 können sich die Apotheken auf die Auszahlung der einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) für den Botendienst freuen. Eigentlich warten sie bereits seit Ende April darauf – denn da trat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft, die diese Pauschale angesichts der Corona-Pandemie vorsieht. Erklärter Zweck der Pauschale war, dass die Apotheken sich in Corona-Zeiten für ihre Botendienste mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln ausstatten können. Doch in dieser Hinsicht war Vorleistung angesagt. Die Pauschale kommt nun erst, wenn die temporäre Zusatzvergütung für die Botendienste bereits ausläuft.
Die Abrechnung mit dem GKV-Spitzenverband und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV) übernehmen. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ verständigt, die nunmehr in Kraft getreten ist.
Auszahlung über NNF, kein Antragsverfahren nötig
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker freut sich, dass man ein unkompliziertes Procedere gefunden hat: „Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung.“ Ein bisschen kostet das allerdings: 5 Euro Aufwandspauschale wird der NNF in Abzug bringen. Doch das hält Becker „für gut vertretbar“.
Nicht zuletzt betont der DAV-Chef: „Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das hat zusätzliche Kosten verursacht, auch für den Botendienst. Deswegen ist es nur konsequent, dass die Betriebe neben dem Zuschuss zum einzelnen Botendienst auch eine Ausstattungspauschale bekommen, die einen Teil der Kosten deckt.“
ABDA startet Umfrage zum Botendienst
Indessen setzt sich die ABDA für eine Verlängerung der seit Ende April geltenden Regelung ein, dass die Apotheken für jede Auslieferung pro Lieferort und -tag im Botendienst 5 Euro plus Umsatzsteuer abrechnen können. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung sieht ein Auslaufen dieser Vergütung Ende September vor. Um ihre Argumentation mit handfesten Zahlen gegenüber der Politik zu stärken, hat die ABDA eine Sonderbefragung zum Botendienst gestartet. |
An der webbasierten Befragung können alle Inhaber und Leiter einer öffentlichen Apotheke teilnehmen. Es gibt die Möglichkeit, den Fragebogen für die Hauptapotheke und die Filialapotheken separat auszufüllen. 18 Fragen sind es insgesamt, laut ABDA sind zur Beantwortung fünf bis zehn Minuten nötig.
Die erhobenen Daten werden vollständig anonymisiert und ausschließlich zur Nutzenargumentation verwendet, verspricht die ABDA.
Eine Teilnahme ist bis zum 14. August unter diesem Link möglich: https://www.surveymonkey.de/r/JQ6DJ7T.
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