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Wirtschaft
Immer weniger Befreiungen
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ohne Zuzahlung
Sie verweist dabei auf aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind seit 1. Januar 2020 4989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Das sind etwas mehr als im August 2019, als es 4915 von 23.484 waren, was 20,9 Prozent entspricht. Am 1. August 2018 war allerdings noch jedes vierte Rabattarzneimittel ganz oder hälftig zuzahlungsfrei, nämlich 5652 von 22.999 Medikamenten. Der Blick weiter zurück zeigt, dass es tendenziell immer weniger zuzahlungsbefreite Präparate gibt. 2011 war jedes zweite Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit, Anfang 2010 waren es sogar 60 Prozent.
Jede gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Mit einer reduzierten oder keiner Zuzahlung sollten die Krankenkassen ihren Versicherten die Rabattverträge seinerzeit schmackhaft machen. Offenbar meinen die meisten Kassen mittlerweile, dass das nicht mehr nötig ist.
Groeneveld: weniger Zuzahlung, mehr Therapietreue
„Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue Rabattverträge ersetzen“, sagt Berend Groeneveld, DAV-Patientenbeauftragter: „Einerseits sammeln die Kassen immer mehr Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten damit regelmäßig Präparatewechsel zu. Trotzdem müssen die Patienten auch weiterhin meistens ihre fünf bis zehn Euro zuzahlen. Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch die Therapietreue der Patienten verbessern.“ |
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