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Gesundheitspolitik
Petition gegen Bonpflicht eingereicht
Freie Apothekerschaft: Apothekenkassen sind für Finanzämter ohnehin gläsern
Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft – seit Jahresbeginn bringen sie die sogenannte Belegausgabepflicht für alle Steuerpflichtigen, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen, mit sich. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Kunden jetzt ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format z. B. auf das Smartphone geschickt werden.
Die Freie Apothekerschaft kündigte vergangene Woche Dienstag an, sich dagegen zu wehren, „mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen zu werden“. Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes, sprach von einem „Bürokratie- und Kostenmonster für kleine und mittelständische Betriebe mit Kundenverkehr“. Vor allem für die Apotheken, die mit ihren elektronischen Kassen bereits „finanzamtstechnisch komplett gläsern“ seien. So ist es auch bei den meisten Einzelhandelsgeschäften. „Insofern möge Herr Scholz bitte veröffentlichen, in welchen Bereichen der ‚Milliardenbetrug‘ hauptsächlich zu finden ist“, so Rokitta.
Ungleichbehandlung mit offenen Ladenkassen
Solange es keine Registrierkassenpflicht gebe, seien die Unternehmen, die per Gesetz eine elektronische Kasse im Einsatz haben müssen, deutlich benachteiligt gegenüber den Betrieben mit offener Ladenkasse, kritisiert der Verein weiter. Ihm sei unerklärlich, warum keine Registrierkassenpflicht mit bundeseinheitlicher Zertifizierung für alle betreffenden Unternehmen eingeführt wurde.
Noch am selben Tag reichte die Freie Apothekerschaft eine Petition (Petition ID 105643) ein und hofft nun auf Unterstützung aus dem gesamten Handel. Die Aussage ist kurz und deutlich: „Der Bundestag möge beschließen, die Belegausgabepflicht umgehend abzuschaffen.“ Zur Begründung wird eben darauf verwiesen, dass die Belegausgabepflicht ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit elektronischen Registrierkassen betreffe, was dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspreche. Zudem laufe die Belegausgabepflicht dem am 24. Oktober 2019 beschlossenen 3. Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung zuwider. Weiter heißt es, dass die neue Pflicht „in keiner Weise geeignet“ sei, mehr Steuerehrlichkeit zu erzeugen. Überdies verbiete sich das Gesetz schon aus Umweltschutzgründen. Es würde wertvolle Ressourcen verschwenden, vielfach müssten die Bons über den Sondermüll entsorgt werden.
Bürger als Finanzkontrolleure missbraucht
„Verwerflich“ sei vor allem, dass durch die Belegausgabepflicht Bürger als Finanzkontrolleure missbraucht würden. Die Begründung schließt mit der Aussage: „Für die politische Entscheidung zur Belegausgabepflicht gibt es keinen Rückhalt bei den Bürgern. Gesetze gegen das Volk sind nicht zu tolerieren.“ Die Freie Apothekerschaft wartet nun auf die Veröffentlichung durch den Petitionsausschuss. |
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