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- AZ 39/2020
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Gesundheitspolitik
Deutlicher Dissens
Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum VOASG
Was die Verankerung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht und dessen Vereinbarkeit mit europäischem Recht betrifft, kamen die beiden Sachverständigen Dr. Morton Douglas und Professor Sebastian Kluckert zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Während Kluckert, Professor für öffentliches Recht an der Bergischen Universität Wuppertal, der Meinung ist, das Rabattverbot für verschreibungspflichtige Arzneien schränke die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Europäischen Union auf unzulässige Weise ein, macht sich Douglas stark für das Rx-Versandverbot. In der Gesetzesbegründung zum VOASG fänden sich gute Gründe, die für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit sprächen – jedoch nicht nur für den GKV-Bereich, sondern für alle Menschen in Deutschland. Die Preisbindung nur für einen Teil von ihnen umzusetzen sei auch gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht überzeugend.
Aus Douglas’ Sicht habe der EuGH bei seinem Urteilsspruch im Oktober 2016 eindeutige Signale gesendet, dass ein Rx-Versandverbot zulässig sei. Dieses anzustreben, sei besser als die „Flickschusterei“, die man mit dem Boni-Verbot im Sozialrecht anstrebe. Damit verlören Argumente für eine einheitliche Regelung ihre Zugkraft.
Auch Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband übte Kritik am VOASG: Sie wünscht sich Spielraum im Preiswettbewerb, indem geringe Boni erlaubt werden. Allerdings warnt sie vor Fehlanreizen: Die Einsparungen müssten der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommen und nicht einzelnen Versicherten. Diese Fehlanreize könnten vermieden werden, indem die Kassen individuelle Verträge mit Versendern abschließen.
Vor solchen Verträgen warnte Douglas eindringlich: Wenn die Kassen in breitem Maße Einzelverträge mit ausländischen Versendern schlössen, werde die freie Apothekenwahl riskiert. Man wisse nicht, wie lange das Makelverbot halte, wenn ausländische Kapitalgesellschaften mit Kassen Verträge schließen. Weiterhin wies Douglas darauf hin, dass die GKV bereits Bedenken geäußert habe, das Boniverbot durchzusetzen. Werde mit dem VOASG § 78 Arzneimittelgesetz gestrichen, gebe es keine effektiven Sanktionsmöglichkeiten und die Versender könnten machen, was sie wollen. |
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