Gesundheitspolitik

Signal von EU-Kommission

„Handelsblatt“ vermutet Zustimmung zu VOASG

cha | Seit geraumer Zeit laufen Gespräche zwischen der EU-Kommission und dem Bundesgesundheitsministerium darüber, ob das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken europarechtskonform ist. Nun berichtet das „Handelsblatt“ über positive Signale aus Brüssel.

Insbesondere die SPD-Fraktion beharrt darauf, dass sie dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) nur dann zustimmen will, wenn die EU-Kommission ihren Segen erteilt hat. Damit soll vermieden werden, dass ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet wird.

Doch das erweist sich offenbar als schwierig. Zahlreiche Gespräche auf verschiedenen Ebenen haben bislang zu keinem Ergebnis geführt – zumindest zu keinem, das öffentlich verkündet wurde.

Am vergangenen Donnerstag berichtete nun das „Handelsblatt“, dass es diesbezüglich bei der EU-Kommission nachgefragt habe. Die Kommission befinde sich, so ein Sprecher, in einem „konstruktiven Dialog“ mit den deutschen Behörden über den aktuellen Gesetzesentwurf: „Was das Verbot von Preisnachlässen anbelangt, so finden noch konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und Deutschland über die Vereinbarkeit eines solchen Verbots mit dem Urteil des Gerichtshofs statt.“ Zwar lehne die Kommission eine Stellungnahme zu einzelnen Gesetzentwürfen ab, sie hoffe aber, dass die geplante Einführung des elektronischen Rezeptes in Deutschland nun auch die Barrieren für Versandapotheken aus der EU beseitige. Wörtlich heißt es: „Die Einführung von elektronischen Rezepten hat das Potenzial, eine Verlagerung des Verbraucherverhaltens von der stationären Apotheke zum Online-Anbieter zu stimulieren, indem die für den Versand und die Bearbeitung von Rezepten notwendigen Wartezeiten entfallen. Dies wird allen Apotheken zugute kommen und könnte ein wichtiger Aspekt für die Verbesserung des Marktzugangs für ausländische Online-Apotheken sein.“

E-Rezept beseitigt Nachteile beim Marktzugang

Das „Handelsblatt“ sieht dies als positives Signal: Da mit dem E-Rezept die Hürden für die Versandapotheken aus dem europäischen Ausland wegfielen, entfalle die Rechtfertigung für die Rabatte, die der EuGH den Versendern als Ausgleich für deren Nachteile beim Marktzugang zugestanden hat. |

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