Gesundheitspolitik

Makelverbot in Kraft

Das PDSG ist verkündet

ks | Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ist am 20. Oktober in Kraft getreten. Kernelement der im PDSG geregelten bzw. weiterentwickelten digitalen medizinischen Anwendungen ist die elektronische Patientenakte. Wichtig für Apotheken sind jedoch vor ­allem die Eckpfeiler für das E-Rezept: Ab Juli 2021 sollen Ärzte Verordnungen auch digital ausstellen können. Ab Januar 2022 sind E-Rezepte in der Regel Pflicht. Voraussetzung ist, dass die Technik läuft und die erforderlichen Dienste und Komponenten flächendeckend zur Verfügung stehen. Für T- und BtM-Rezepte gibt es noch einen Aufschub, ebenso für Hilfsmittel. Die für die Übermittlung der Verordnung erforderliche App entwickelt die Gematik. Patienten können sich den QR-Code auch ausdrucken lassen. Nicht minder relevant für Apotheker sind die Neuerungen im Sozialgesetzbuch V und dem Apothekengesetz in puncto Zuweisungs-, Beeinflussungs- und Makelverbot. Sie sollen sicherstellen, dass bei der Einlösung von Rezepten, ausdrücklich auch elektronischen, die freie Apothekenwahl der Patienten gewahrt bleibt. Klargestellt wird zudem, dass das Zuweisungsverbot (§ 11 ApoG) auch für EU-Versand­apotheken gilt. |

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