Gesundheitspolitik

Mehr als KfW-Kredite gibt es nicht

AfD-Fraktion fragt Bundesregierung nach staatlichen Finanzhilfen für AvP-Apotheken

eda | Anfang Oktober wurde die AvP-Insolvenz im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisiert. Als eine erste Hilfsmaßnahme, von der das Bundesfinanzministerium dem Ausschuss berichtete, sollen Schnellkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit günstigen Zinskonditionen den betroffenen Apotheken zur Verfügung stehen. Auf Anfrage der AfD-Fraktion stellt die Bundesregierung jedoch keine weiteren Finanzhilfen in Aussicht.

Im Antwortschreiben der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag werden sehr ausführlich die unterschiedlichen KfW-Kreditangebote vorgestellt, die für Unternehmen infrage kommen. Doch offenbar wird es bei dieser ersten Hilfe für die von der Insolvenz des Rechenzentrums AvP betroffenen Apotheken auch vorerst bleiben – denn von weiteren Liquiditätshilfen ist in der Antwort keine Rede. Von­seiten der Bundesregierung wird es also aktuell keine weiteren Unterstützungen geben.

Zudem wollte die AfD-Fraktion in Erfahrung bringen, ob die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet sei. Darauf folgt die Antwort, dass die Auswirkungen der Insolvenz von AvP auf die Versorgung derzeit zwar nicht abgeschätzt werden könne, doch nach bisherigen Kenntnissen sei keine Einschränkung bekannt.

Weiterhin gibt die Bundesregierung an, dass die Kündigung der für den Geschäftsbetrieb von AvP notwendigen Kreditlinien durch das Bankenkonsortium zur Zahlungsunfähigkeit geführt hatte. Defizite in der Geschäftsorganisation und Hinweise auf vorsätzliche Handlungen eines ehemaligen Geschäftsleiters hätten zu einem Vertrauensverlust bei den Kreditgebern geführt. Die Kündigung sei am Freitag, den 4. September 2020, erfolgt.

Was passierte in jenen Septembertagen?

Gegenüber der AZ bestätigte ein Sprecher der Bankenaufsicht BaFin, dass die Aufsichtsbehörde am Samstag, den 5. September 2020, über diese Vorgänge Kenntnis erlangte und am Donnerstag, den 10. September, Maßnahmen zur ­Sicherung der Gläubigerrechte einleitete – also die Gelder „einfror“. In dieser Zeitspanne wurden die AvP-Konten um einen dreistelligen Millionenbetrag erleichtert. Nach Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos sind es Abschlagszahlungen in Höhe von 125 Millionen Euro, die manuell von AvP an die Apotheken überwiesen wurden. Wer genau diese Transaktionen veranlasst hat, dazu gibt es bisher kein offizielles Statement. Doch die Anzeichen verdichten sich, dass es AvP-Chef Mathias Wettstein gewesen sein könnte, der in der Unternehmenszentrale agierte wie der Kapitän auf einem sinkenden Schiff.

Noch keine Konsequenzen

Aus der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass genau diese Auszahlungen dazu führten, dass die BaFin am 14. September dann mit Ralf R. Bauer einen sogenannten starken Sonderbeauftragten nach § 45 c Kreditwesengesetz (KWG) einsetzte, der unmittelbar die Geschäftsleitung übernahm und am Folgetag den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf stellte. Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Analyse der Geschehnisse, die zur Insolvenz des Rechenzentrums führten, noch nicht abgeschlossen sind und daher noch keine konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen für die Zukunft geplant sind. |

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