Gesundheitspolitik

ABDA: Nicht ausreichend

Schmidt erinnert auch an Apothekenstärkungsgesetz

ks | Die im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) beschlossenen Maßnahmen gegen Lieferengpässe sind aus Sicht der ABDA ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, gehen aber noch nicht weit genug.

„Lieferengpässe müssen an mehreren Fronten bekämpft werden“, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt den Bundestagsbeschluss. „Dass Patienten künftig keine Mehrkosten mehr bei Nichtlieferbarkeit mehr fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht werden können, ist fair und vernünftig. Das erleichtert auch die Versorgung in den Apotheken, denn statt über Geld kann wieder mehr über die Therapie gesprochen werden.“ Auch strengere Meldepflichten für Hersteller und Großhändler bei Lieferengpässen findet er richtig. Ebenso, dass der „Jour Fixe“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einen Beirat umgewandelt wird und mehr Kompetenzen erhält. „Die Apotheker werden sich dort aktiv einbringen“, verspricht der ABDA-Präsident in einer Pressemitteilung.

Apotheken für Mehraufwand honorieren

Dennoch bleibt Schmidt skeptisch: „Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden.“ Hier sieht er genauso dringenden Handlungsbedarf wie beim seit Monaten feststeckenden Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz: „Wir haben immer noch keine Klarheit in Sachen einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel.“ Das Gesetz müsse dringend in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Zugleich müsse es für das kommende E-Rezept einen verbindlichen Rahmen mit einem echten Makelverbot geben – „damit sich nicht Dritte zwischen Arzt, Patient und Apotheke schieben, um aus der Manipulation von Patienten und dem Handel mit E-Rezepten Kapital zu schlagen“. |

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