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AOK Ba-Wü: Zwei Euro für den Botendienst?

Immer mehr Krankenkassen lockern angesichts der Corona-Krise ihre Vorgaben zur bevorzugten Abgabe von Rabattarzneien. Auch die AOK Baden-Württemberg macht nun Zugeständnisse: Ist der Vorrat an einem bestimmten Arzneimittel erschöpft – gleich ob rabattiert – kann die Apotheke eine Alternative wählen, bei mehreren die günstigste. Kann die verordnete Packungsgröße aufgrund einer Nichtverfügbarkeit nur durch die Abgabe mehrerer kleiner Packungen erreicht werden, so können diese abgegeben werden, der Patient zahlt nur die Zuzahlung der verordneten Packung. Dabei gelten die üblichen Dokumentationsregelungen. Die Kennzeichnung der Nichtverfügbarkeit erfolgt wie vertraglich vorgesehen mit dem Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 oder 6. Das Gleiche gilt für nichtverfügbare Importarzneimittel (Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 3 oder 4). Weiterhin verlängert die AOK Retaxfristen wie auch die Einspruchsfristen um sechs Monate. Zudem bietet sie für Botendienste eine Vergütung von zwei Euro pro Patient an, wenn der Apothekerverband die Verwendung einer Sonder-PZN ermögliche.

Warnung aus Bremen

Der Bremer Senat für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat über eine gefälschte Firmen­identität informiert: Der fiktive Großhändler FTA First Trading Agency aus Bremen hat Angebote zu FFP3-Masken und Desinfektionsmittel an Großhändler im Bundesgebiet verschickt. Zur Legitimation wurde eine gefälschte Großhandelsurkunde des Bremer Inspektorats verwendet – eine solche Bescheinigung wurde für die Firma allerdings nie ausgestellt, erklärt die Behörde. Die angegebene Adresse war eine Scheinadresse. Die Zahlungen – ein Kauf war nur auf 100 Prozent Vorkasse möglich – wurden von den Tätern direkt nach Eingang von den angegebenen Konten geräumt. Die Ermittlungen der Polizei dauern an, geschädigte Kunden werden aufgefordert, sich bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden.

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