DAZ aktuell

Pandemie-Checkliste überarbeitet

AG KatPharm lässt Anregungen aus der Kollegenschaft in die Empfehlungen einfließen

Die vor Kurzem veröffentlichte „Checkliste Pandemie öffentliche Apotheke“ der DPhG AG KatPharm wurde überarbeitet und erweitert. Eingeflossen sind einerseits Anregungen von Kolleginnen und Kollegen, andererseits haben sich in der Praxis neue Umstände ergeben.
Foto: Romolo Tavani – stock.adobe.com

Einige Landesapothekerkammern haben inzwischen auf Nachfrage bei den Landesregierungen die offizielle Aussage erhalten, dass Apotheken zur kritischen Infrastruktur gehören. Diese längst überfällige Bewertung seitens der Behörden erleichtert insbesondere dem Personal die Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz, sollte es zu weiteren Maßnahmen im Sinne einer Ausgangssperre kommen. Einige Landesapothekerkammern haben bereits entsprechende „Passierscheine“ zum Download auf ihren Homepages vor­bereitet. Auch die DAZ bietet eine entsprechende Vorlage an (s. Kasten).

Pandemie-Checkliste und Online-Portal

Die von der AG KatPharm erstellte Checkliste Pandemie öffentliche Apotheken finden Sie in ihrer aktuellsten Version online. Geben Sie dazu in das Suchfeld auf DAZ.online den Webcode C2PZ7 ein.

Über weitere Anregungen, Optimierungsvorschläge, aber auch Kritik freut sich die AG unter der E-Mail-Adresse:

covid@katastrophen-­pharmazie.de

Der Deutsche Apotheker Verlag veröffentlicht darüber hinaus auf einem Online-Portal die wichtigsten Informationen und Hilfsmittel zur Bewältigung der Krise. Die Seite wird täglich aktualisiert

coronavirus.deutscher-apotheker-verlag.de

Was tun bei Schließungen?

In einigen Fällen ist es aufgrund von Quarantänemaßnahmen zur behördlichen Schließung von Apothekenbetrieben gekommen. Dies ist ein Dilemma, da natürlich die Patienten im Falle einer plötzlichen Schließung nicht mehr versorgt werden können und letztlich die Leidtragenden sind. So problematisch eine (vorübergehende) Schließung für den Inhaber ist, auch hier dürfen wir nicht die Patienten vergessen. Es empfiehlt sich, bei ­„Abholern“ die Kontaktdaten zu notieren und diese auf eine zügige Abholung hinzuweisen. Ein Patient sollte einen Nachweis über das abzuholende Präparat in Form eines Bons erhalten, damit ihm im Fall der Fälle eine Neuverordnung durch den Arzt erleichtert wird – das Rezept selbst wurde ja bereits in der Apotheke eingelöst. Die üblichen bunten Abreißblöcke mit Nummern sind hier nicht suffizient.

Absolute Mundschutzpflicht

Im Hinblick auf die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Institut sowie die Rückmeldung von vielen Kolleginnen und Kollegen, dass die Bildung von unterschiedlichen Teams in der Apotheke eher schwierig umzusetzen ist, empfiehlt die AG zukünftig eine absolute Mundschutzpflicht für alle Mitarbeiter einzuführen. In der überarbeiteten Checkliste finden Sie Detailinfos, wie die Arbeitsabläufe exemplarisch zu strukturieren sind. Diese Maßnahme kann, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, dazu führen, dass auch bei Erkrankung eines Mitarbeiters die Apotheke weiterhin betriebsfähig bleibt und die Versorgung der Patienten weiterhin sichergestellt ist.

Eine mögliche Kontingentierung ist ein weiterer aktueller Punkt, der Eingang in die Liste gefunden hat. Eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beinhaltet auch eine sinnvolle Allokation, also Verteilung der Ressourcen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zwischenzeitlich eine „übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln“ festgestellt, die zu einer Ungleichverteilung führe und fordert Unternehmer und Großhandel zu Lieferungen auf, die nicht über ein normales Maß hinausgehen. In Belgien zum Beispiel gibt es bereits eine von der Regierung auferlegte Beschränkung bei der Abgabe von Paracetamol. Selbst ohne „Corona-Krise“ sollte es der pharmazeutische Sach­verstand verbieten, einen Kunden mit 30 Packungen Paracetamol aus der Apotheke laufen zu lassen.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) konnte die Checkliste auch auf den Betrieb von Krankenhausapotheken angepasst werden. |

Apotheker Sven Seißelberg,
Apotheker Dr. Frederik Vongehr,
für den Vorstand der DPhG AG KatPharm

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